SQlab 521 Mode D'emploi page 6

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Warnung
Abbildungen der SQlab Pedale in Werbeanzeigen, sozialen Medien, Zeitschriften und Katalogen zeigen häufig Fahrer in Extremsitu-
ationen, die sehr gefährlich sind und zu schweren Verletzungen bis zum Tod führen können. Bei den abgebildeten Fahrern handelt
es sich meist um Profis, mit sehr großer Erfahrung und jahrelanger Übung. Versuchen Sie nicht ohne die notwendige Erfahrung und
Übung diese Fahrmanöver nachzustellen.
• Tragen Sie immer eine geeignete Schutzausrüstung (Vollvisierhelm, Knie- und Ellenbogenschützer, Rückenprotektor, Handschuhe
usw.).
• Nehmen Sie an Fahrtechnikkursen teil, die Sie entsprechend der Einsatzbedingungen vorbereiten.
• Fragen Sie den Rennveranstalter, Streckenwart und/oder andere Fahrer nach den aktuellen Streckenbedingungen.
• Erhöhen Sie je nach Gebrauch die außerplanmäßigen Inspektionsintervalle.
• Tauschen Sie häufiger und prophylaktisch die Pedale aus, besonders bei dem geringsten Zweifel einer Überlastung und bei kleins-
ten Anzeichen eines Defektes.
• Rechnen Sie bei schnellen Abfahrten, Sprüngen, Drops und anderen extremen Fahrmanövern immer mit Ihren eigenen Grenzen
und denen Ihrer Ausrüstung.
• Rechnen Sie trotz Schutzausrüstung, viel Übung und langer Erfahrung immer mit schwersten Verletzungen.
Warnung
Jede Komponente hat ihre Belastungsgrenze, die bei extremen Fahrmanövern überschritten werden kann. Bei Überlastung des Pe-
dales kann es zu einem Versagen mit Anriss oder Bruch kommen. Beachten Sie folgendes:
• Häufige Inspektionsintervalle, besonders nach einer Situation mit besonders oder unerwartet großer Krafteinwirkung, zum Bei-
spiel Fahrfehler mit Sturzfolge.
• Im Zweifel sollte prophylaktisch das möglicherweise beschädigte Bauteil ausgetauscht werden, besonders nach einer Situation
mit besonders großer oder unerwartet großer Krafteinwirkung, zum Beispiel Fahrfehler mit Sturzfolge.
• Im geringsten Zweifel sollten Sie Ihren SQlab Fachhändler um Rat fragen.
• Nach dem Austausch eines nicht sofort als defekt erkennbaren Bauteiles, muss das (möglicherweise) geschädigte Teil zum Schutze
Dritter zweifellos als unbrauchbar gekennzeichnet werden.

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