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und Größe/Geometrie nicht zu vermeiden und führen zwangsweise zu Abweichungen bei ver-
schiedenen Angaben.
So bedeutet z.B. eine Verdoppelung des Aschegehalts von 0,25% auf 0,5% auch eine Verdop-
pelung der Reinigungs- und Wartungshäufigkeit. Nach DIN 51731 sind leider auch Pellets mit
bis zu 1,5% Aschegehalt am Markt zulässig und verfügbar. Mit dieser schlechteren Qualität
werden die Reinigungs-/ Wartungsintervalle um den Faktor 6 verkürzt! Für unsere Pelletöfen ist
der Aschegehalt der Pellets daher die mit Abstand wichtigste Größe. Wir geben u.a. deshalb
nur Pellets, die nach ENplus-A1, DIN PLUS oder Ö-Norm 7135 geprüft sind und einen Asche-
gehalt < 0,7% haben, für die Verwendung in unseren Geräten frei.
Handelsübliche gute Markenpellets haben heute durchgängig einen Aschegehalt von < 0,3%.
Fragen Sie Ihren Pelletlieferanten nach dem Aschegehalt. Je geringer, desto besser. Durch den
Zusatz zugelassener natürlicher Bindemittel in den Pellets kann, trotz Prüfung nach den o.g.
Normen, ein Verschlacken der Pelletasche im Brennertopf stattfinden. Wir empfehlen daher den
Verzicht auf silikathaltige Bindemittel wie Kartoffelstärke und Verwendung z.B. von Weizenstär-
ke. Fragen Sie auch hierzu Ihren Pelletlieferanten. Bei hoher Schüttdichte und spezieller Geo-
metrie bzw. hohem Heizwert der Pellets, können interne Sicherheitseinrichtungen das Gerät in
der Leistung zeitweise absenken, bis die Sollwerte wieder erreicht sind. Dies stellt keinen Man-
gel dar. Das Gerät moduliert dann.
Bei Pellets mit extrem geringer Schüttdichte oder zu geringem Heizwert können die angegebe-
nen Nennleistungen und Leistungsbereiche geringfügig unterschritten werden. Dies stellt eben-
falls keinen Mangel dar, sondern liegt in der Natur von riesel- und schüttfähigen Brennstoffen.
Durch den Fachbetrieb kann der Ofen über die Steuerung in bestimmten Bereichen auf ver-
schiedene Schüttdichten und Pelletqualitäten eingestellt werden. Stückholz oder andere Brenn-
und Abfallstoffe dürfen niemals verwendet werden. Wird der Ofen mit nicht zugelassenen
Brennstoffen betrieben, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche und es
können gefährliche Betriebszustände entstehen. Unternehmen Sie keine Experimente.
Ein Pelletdurchmesser zwischen 5 und 7 mm ist zulässig. Die Durchschnittslänge der Pellets
sollte 30mm nicht überschreiten. Pellets mit zu hohem Staubgehalt (> 5%) sollten ebenfalls
nicht verwendet werden.
3.6. REINIGUNG, WARTUNG UND PFLEGE
Im Gegensatz zu flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, fällt bei festen Brennstoffen immer
Asche und Ruß an. Zwar liegt die Verbrennungsgüte und der Bedienkomfort der Pelletöfen Ge-
räte weit über dem Niveau vergleichbarer Stückholzfeuerungen, dennoch ist in regelmäßigen
kurzen Abständen eine Reinigung der Brennerschale (durch den Betreiber) und in größeren
Zeitabständen eine Wartung/Inspektion notwendig, um die Geräte von Ruß und Asche zu be-
freien. Ohne diese Maßnahmen können Störungen auftreten, für die wir keine Haftung über-
nehmen können. Regelmäßige Pflege, Reinigung und Wartung erhalten auch die Effizienz Ihrer
Anlage, da gerade Ruß ein hervorragender Isolator ist und so die Wärmeabgabe / den Wir-
kungsgrad erheblich reduzieren kann.
Reinigungsintervall: tägliche optische Kontrolle des Brennertopfs mit bedarfsabhängiger manu-
eller Reinigung.
Wartungsintervall: 1.500 kg Pelletverbrauch (bei 0,25% Aschegehalt). Bitte beachten Sie die
Kapitel 3.5 und 8 in dieser Anleitung.
3.7. NETZSPANNUNG / SPANNUNGSVERSORGUNG
230 V AC / 50 Hz (zulässiger Schwankungsbereich 195-255 V)
Bitte beachten Sie die Kapitel 7 in dieser Anleitung.
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