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1. WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE
Bei Installation und Betrieb dieser Feuerstätte sind alle Anleitungen des Herstellers, die
europäischen Normen sowie die Vorschriften und Normen des Landes zu beachten, in
dem der Ofen aufgestellt und betrieben wird. Sie vermeiden so Fehlfunktionen und Bedien-
fehler.
Der Betreiber ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme der Feuerstätte anhand der Anlei-
tungen über die Besonderheiten der Feuerstätte und die geeigneten Brennstoffe zu in-
formieren.
Der Pelletofen darf nur mit naturbelassenen Holzpellets nach EN-PLUS A1, DINplus oder
mind. Ö-Norm M7135 mit einem Ø von 6 mm betrieben werden. Stückholz oder andere
Brenn- und Abfallstoffe dürfen niemals verwendet werden.
In Europa gelten für Schornsteine die Europäische Norm EN 13384, für Abgasanlagen die
EN 15287 und für Verbindungsstücke die EN 1856-2.
In Deutschland gelten zusätzlich die Feuerungsverordnung (FeuVO), die Länderbauord-
nungen, die Elektro-/VDE-Richtlinien und die Fachregeln Heizungs- und Luftheizungsbau.
Ferner ist die 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) zu beachten. Des
Weiteren muss die Feuerstätte vor Inbetriebnahme vom zuständigen Schornsteinfegermeister
abgenommen werden. Das Abnahmeprotokoll dient als Betriebserlaubnis.
Der Betrieb des Gerätes in Kombination mit einer raumlufttechnischen Anlage (z.B. Lüftungsan-
lagen, Dunstabzugshauben, pneumatische Fördereinrichtungen etc.), sind die einschlägigen
technischen Regeln / Vorschriften (u.a. in Deutschland Kombination Lüftung – Feuerstätte
nur in Ausführung nach §4 FeuVO zulässig) zu beachten.
Die bestimmungsgemäße Verwendung wird nachfolgend erklärt.
Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden
übernehmen wir keine Haftung. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Ein-
haltung der Bedienungs- und Montageanweisungen. Unerlaubte Eingriffe und Veränderungen
am Gerät führen zum Erlöschen der Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Arbeiten, wie insbesondere Installation, Montage, Erstinbetriebnahme und Servicearbeiten
sowie Reparaturen, dürfen nur durch einen ausgebildeten Fachbetrieb (Heizungs- oder Luft-
heizungsbau) durchgeführt werden. Bei unsachgemäßen Eingriffen erlöschen Gewährleistung
und Garantie. Der Anschluss und die Montage elektrischer Geräte dürfen nur durch eine Elekt-
rofachkraft erfolgen. Elektronische Bauteile wie u.a. Platine und Bedienfeld sind elektrostatisch
empfindlich.
Der Fachbetrieb hat im Rahmen der Endabnahme den Betreiber der Anlage immer in den Be-
trieb, die Reinigung und Wartung der Anlage eingehend und qualifiziert einzuweisen. Hierbei ist
besonders auf die Verwendung geeigneter Brennstoffe, die regelmäßig notwendige Reinigung
durch den Betreiber, die notwendige Wartung und die Sicherheitshinweise einzugehen. Insbe-
sondere bei Nichtbeachtung der Anleitungen sowie der vorgeschriebenen Reinigung und War-
tung erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Vor Inbetriebnahme unbedingt prüfen, dass sämtliches Zubehör aus Brennraum und Asche-
lade entnommen worden ist und der Pelletbehälter frei von Rückständen ist.
Die Reinigung der Feuerstätte muss regelmäßig durch den Betreiber erfolgen.
Für die Wartung der Feuerstätte empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages zwi-
schen Fachhändler und Betreiber. Die regelmäßige Wartung kann auch durch den technisch
versierten und vom Fachbetrieb fundiert eingewiesenen Betreiber stattfinden.