Sonderzubehör
PWA2700
Hinweis: Bei beidseitigem Wandeinschluss ist eine Mindesttürblattbreite von 86 cm
erforderlich (Laibungsweite 90 cm).
• Beim Einsatz von PWA2700 zunächst die Schraube auf der Rückseite des Riegels lösen
und Riegelabschlussstück entfernen (Abb. 24).
• Riegelabschlussstück mit Rundbolzen einsetzen und mit der Schraube festschrauben
(Abb. 25).
• Wandschließblech auf die Rundbolzen aufsetzen.
• Riegel bis zum Anschlag an die Wand ausschließen. Befestigungspunkte (1.) des Wand-
schließbleches anzeichnen. Riegel zurückschließen (Abb. 26).
• Befestigungspunkte für das Wandschließblech Ø 6 mm vorbohren, Dübel einsetzen und
verschrauben (Abb. 26).
• Durch die beiden außen liegenden Befestigungslöcher 2. Ø 10 mm, min. 140 mm tief
hindurchbohren. Dübel mit Schrauben komplett einsetzen und festschrauben (Abb. 26).
• Löcher für Verschlussbolzen 3. Ø 14–16 mm, 70 mm tief aufbohren (Abb. 26).
Kunststoffabdeckung aufdrücken.
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Abb. 24
Abb. 26
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Abb. 25
PV1820
Befestigungsset mit Durchgangsverschraubung zur Befestigung der Schließkästen auf dem
Türrahmen oder auf der Wand (Abb. 27).
Es wird eingesetzt, wenn die Schließkästen auf dem Türrahmen oder der Wand nicht stabil
befestigt werden können. Die Außenabdeckung ist sichtbar, pro Schließkasten ein PV1820
verwenden.
Durch die Befestigungslöcher der Schließkästen Ø 8–9 mm durchbohren,
von außen Ø 13–15 mm 35–40 mm tief aufbohren und Schließkasten verschrauben (Abb. 27).
Abb. 27
PA1018
Befestigungsset für nach außen öffnende Tür (Abb. 28).
Das Befestigungsset PA1018 ist bei nach außen öffnender Tür unbedingt erforderlich.
Es handelt sich um eine Durchgangsverschraubung, mit der der Panzerriegel stabil auf dem
Türblatt befestigt wird. Die Montage erfolgt entsprechend der Abbildung.
Bei Türblattdicke über 80 mm längere Schrauben verwenden (Festigkeit mind. 8.8).
Bei montiertem Schlosskörper durch die vorhandenen Befestigungslöcher, die bei entsprech-
ender Riegelstellung zugänglich werden, Ø 8,5 mm durchbohren, von außen 13–15 mm
35 mm tief aufbohren und verschrauben (Abb. 28).
Abb. 28
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