Vor Inbetriebnahme des Maschinen-Schraubstockes ist folgendes zu beachten:
Das mit Tätigkeiten am Maschinen-Schraubstock
beauftragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die Bedie-
nungsanleitung und hier besonders das Kapitel ‰Sicher-
heitshinweise" gelesen haben.
Die Sicherheit beim Bearbeiten von Werkstücken hängt
weitgehend von dem richtigen Einsatz und der fachge-
rechten Handhabung des Spannmittels ab.
Unsachgemäßes Handhaben und Arbeiten kann die
Funktion des Maschinen-Schraubstockes beeinträchti-
gen. Es besteht die Gefahr durch sich lösende und her-
ausschleudernde Werkstücke.
1.1
Montage, Bedienung und Wartung müssen fachge-
recht ausgeführt werden.
2.1
Bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemä-
ßer Handhabung des Maschinen-Schraubstockes
können von ihm Gefahren ausgehen.
3.1
Der Bediener ist verpflichtet, den Maschinen-
Schraubstock nur im einwandfreien Zustand zu
betreiben.
4.1
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise ist zu
unterlassen.
5.1
Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Änderun-
gen, die das sichere Arbeiten mit dem Maschinen-
Schraubstock beeinträchtigen, sofort zu melden.
6.1
Änderungen oder Umbauten, die die Sicherheit des
Maschinen-Schraubstockes beeinträchtigen sind
nicht gestattet.
7.1
Bei Reparatur oder Instandsetzung des Maschinen-
Schraubstockes dürfen nur Original-Ersatzteile des
Herstellers verwendet werden.
Reparaturen sind nur von Fachkräften durchzufüh-
ren.
8.1
Die länderspezifischen Arbeits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften sind zu befolgen.
9.1
Es gelten die europäischen bzw. länderspezifischen
Maschinen-Richtlinien.
10. Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind die all-
gemeingültigen, gesetzliche und sonstige verbind-
lichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum
Unfallschutz zu beachten.
11. Die Angaben und Empfehlungen in der Bedienungs-
anleitung sind genau zu beachten.
12. Wenn keine anderen Angaben, dann ist beim Span-
nen die Handkurbel immer im Uhrzeigersinn zu dre-
hen. Beim Drehen gegen den Uhrzeigersinn droht
Gefahr für Personen und den Maschinen-Schraub-
stock durch sich lösende Werkstücke.
13. Die Aufspannung des Schraubstockes darf nur auf
einer verformungsstabilen Unterlage vorgenommen
werden.
14. Die Spannpratzen
müssen entsprechend der Bedienungsanleitung
angebracht werden.
und Befestigungsschrauben
15. Nach längerer Ruhezeit muß der Schraubstock vor
erneutem Einsatz auf einwandfreie Funktion geprüft
werden. Dazu gehört in der Regel die Kontrolle der
Spannkraft und des Spannbereichs.
16. Die Prüfung der Spannkraft muß über ein geeigne-
tes Meßverfahren erfolgen, z. B. hydraulische Kraft-
meßdose, elektronische Kraftmesser. Die gemes-
sene Spannkraft muß mindestens 80% der max.
Spannkraft betragen.
17. Bei Maschinen-Schraubstöcken, die ein Verset-
zen der Spannbacken beinhalten, ist auf genügend
Restspannweg in der Endstellung zu achten.
18. Bei
hydraulischen
die zum Antrieb einen Druckübersetzer oder ein
Hydraulik-Aggregat benötigen, muß bei Ausfall der
Primärenergie die Spannkraft mindestens solange
erhalten bleiben, bis die Maschine stillgesetzt oder
das Werkzeug aus dem Arbeitsbereich gefahren
werden kann.
19. Mechanisches Spannen ist bei den hydraulisch
betätigten Maschinen-Schraubstöcken unzulässig.
20. Die Hydraulikzuleitungen für die Spanneinrichtung
müssen auf den maximalen Betriebsdruck ausge-
legt und gegen mechanische Zerstörung geschützt
sein.
21. Wird. z. B. im Palettenbetrieb der hydraulische
Maschinen-Schraubstock von der Hydraulikzulei-
tung abgekoppelt, so ist vor dem Einsatz die Dich-
tigkeit des Hydrauliksystems in abgekoppeltem
Zustand zu überprüfen. Der Druck muß mindes-
tens solange erhalten bleiben, solange die Taktzeit
dauert.
22. Beim Spannen der Werkstücke ist darauf zu achten,
daß die Spannflächen voll zum Tragen kommen. Ist
dies nicht der Fall, z. B. durch zu große Winkel oder
Parallelitätsfehler des Werkstückes, müssen geeig-
nete Backen aus dem Zubehörprogramm, z. B.
Pendelbacken, unter Umständen spezielle Spann-
backen eingesetzt werden.
23. Der Maschinen-Schraubstock darf nur zum Span-
nen von festen Werkstücken verwendet werden.
Bei elastischen Werkstücken und ungenügender
Spannkraft besteht Verletzungsgefahr durch sich
lösende und herausschleudernde Werkstücke.
24. Bei Maschinen-Schraubstöcken, die mit selbsttä-
tiger Kraftübersetzung ausgestattet sind, deren
Übersetzung wegabhängig funktioniert, ist auf fol-
gendes zu achten: Beim Spannen von Werkstück-
paketen oder unebenen durchgebogenen Werk-
stücken, oder Werkstücken mit starker Gratbildung
müssen diese soweit mechanisch vorgespannt wer-
den (ohne Kraftübersetzer), bis die Nachgiebigkeit
aufgehoben ist. Erst dann darf die Hochdruckkraft
eingesetzt werden.
25. Werden überhohe oder überlange Werkstücke
gespannt, sind diese durch entsprechende Hilfs-
einrichtungen, z. B. Anschläge oder Auflagen, zu
sichern. Um Vibrationen zu vermeiden, sind unter
Umständen spezielle Spannbacken oder mehrere
Spannstellen erforderlich.
Maschinen-Schraubstöcken,