sorgfältig mit einer weichen Bürste reinigen. Auch in diesem Falle sind zum Schutz vor Verletzungen Handschuhe
anzulegen (vor dem erneuten Einschalten des Kühlmöbels kontrollieren, ob die Innenwände vollkommen trocken sind).
Wir empfehlen Ihnen einmal jährlich von einem Kühltechniker oder von Fachleuten eine Generalüberholung ausführen zu
lassen.
12 - Notfallsituationen
Achtung: Sollte das Kühlmöbel außer Betrieb gehen oder nicht anlaufen:
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prüfen, ob es sich nicht um einen Stromausfall handelt.
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Prüfen, ob der Stecker ordnungsgemäß in seiner Steckdose sitzt.
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Prüfen (wo vorhanden), ob die etwaige Schutzvorrichtung vor der Steckdose eingeschaltet ist.
Ist die Betriebsunterbrechung auf keinen der obigen Gründe zurückzuführen, rufen Sie bitte die nächstliegende
Kundendienststelle und räumen Sie das Kühlmöbel aus. Die Produkte sind zwischenzeitlich in einer Kühlzelle
aufzubewahren.
Achtung: Die Kühlleistung des Kühlmöbels ist nicht ausreichend:
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Prüfen, ob der Kondensator sauber und in der Lage ist den Wärmeaustausch ordnungsgemäß auszuführen,
andernfalls siehe Punkt 11.
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Prüfen, ob das Kühlmöbel ordnungsgemäß eingeräumt ist und ob die Luftöffnungen nicht versperrt sind, andernfalls
siehe Punkt 7.
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Prüfen, ob der Verdampfer des Kühlmöbels vereist ist, andernfalls siehe Punkt 11.
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Prüfen, ob das Kühlmöbel Luftströmen oder Wärmequellen ausgesetzt ist (siehe Punkt 4).
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Die korrekte Nivellierung des Kühlmöbels kontrollieren und ob die Umgebungsbedingungen den Angaben unter Punkt
4 entsprechen.
Sollte nach den oben genannten Kontrollen die Betriebsstörung weiterhin bestehen, rufen Sie bitte die nächstliegende
Kundendienststelle.
Achtung: Bei Undichtigkeiten der Gasleitung oder im Brandfalle nähern Sie sich bitte nicht dem Motorraum, sondern
schalten Sie die Speisespannung zu dem Kühlmöbel aus. Im Brandfall zum Löschen kein Wasser verwenden, sondern
nur den Feuerlöscher. Alle Materialien, aus denen das Kühlmöbel hergestellt ist, sind feuerhemmend oder selbstlöschend
und jedenfalls nicht brennbar.
13 - Zubehöre
Das Kühlmöbel ARGUS BT – ARGUS BT COMBI können auf Wunsch mit folgenden Zubehören ausgestattet werden:
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Trenngittern für.
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Preisschienen aus Kunststoff.
Zum Erwerb von einem der oben beschriebenen Zubehöre wenden Sie sich bitte an den nächstliegenden Händler oder
direkt an die Herstellerfirma.
14 - Kundendienst
Sollte der Eingriff seitens der Techniker vom Kundendienst erforderlich werden oder der Austausch von mechanischen
und elektrischen Teilen oder von den Kompressoren, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem das Kühlmöbel
erworben wurde und verlangen sie den Einsatz von Originalersatzteilen.
15 – Demontage und Entsorgung des Kühlmöbels
Zum Schutz der Umwelt und in Übereinstimmung mit den in den Bestimmungsländern geltenden Normen muss das
Kühlmöbel zur Entsorgung/Wiederverwendung zerlegt werden.
Mit Ausnahme der Metallteile, die in den meisten Bestimmungsländern nicht als Sonderabfall gelten, müssen alle
restlichen Teile aus denen das Kühlmöbel gebaut wurde, als Sondermüll entsorgt werden. Die Bauteile der Kühlung, d.h.
das Kühlgas und die Schmieröle, dürfen nicht in der Umwelt, sondern sind in den dafür vorgesehenen Sammelstellen zu
entsorgen.
Dieses Produkt enthält FKW, d.h. Fluorkohlenwasserstoffe, ein Kühlmittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP),
die vom Kyoto-Protokoll geregelt werden.
Der Gas enthält im Spur-Schaum für die Wärmeisolierung des Kühlregals ist (R134A).
Oscartielle benützt bei den Möbeln mit eingebautem Aggregat folgende Arten von Kühlmittel:
R 134a; GWP
= 1300
(100)
R 404A; GWP
= 3750
(100)
Dieses Gerät ist hermetisch abgedichtet und die Kühlmittelladung liegt unter 3 kg.
Es unterliegt daher weder der Pflicht eines Anlagenzulassungsscheins noch periodischen Prüfungen auf
Kühlmittelverluste (D.P.R. Nr. 147 vom 15. Februar 2006 Art. 3 und 4).
16 - Erklärung seitens des Herstellers (Verbot der Inbetriebnahme)
Die oben beschriebenen Modelle werden auch für den Zusammenbau mit anderen Maschinen zur Bildung einer Anlage
gemäß der Richtlinie 89/392/EWG hergestellt.
Der Hersteller erklärt hiermit, dass die Maschine nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Anlage, in die sie
eingebaut wird oder von der sie einen Teil darstellen wird, identifiziert ist und deren Übereinstimmung mit den
Bedingungen der Richtlinie 89/392/EWG und der nationalen Gesetzgebung zu deren Aufnahme erklärt ist, d.h. bis die
Maschine, Gegenstand der vorliegenden Erklärung, nicht Teil der Endbestimmungsanlage ist.
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