Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen, als auch Reinigung,
Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Gewährleistung
und sind deshalb kostenpflichtig!
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Reparaturen können kostenpflichtig von entsprechendem Fachpersonal oder
Reparaturservice ausgeführt werden.
Die Bedienungsanleitung ist auf einfache Nachfrage auch verfügbar in elektronischem
Format bei dem Kundendienst.
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