5.2. MEβ β β β β GERÄT-ÜBERPRÜFUNG
Wie auch bei anderen Mess- oder Prüfgeräten ist eine regelmäßige Geräteüberprüfung
erforderlich.
Es wird mindestens eine einmal jährlich durchgeführte Überprüfung dieses Gerätes empfohlen.
Für Überprüfung und Kalibrierung wenden Sie sich bitte an unsere zugelassenen Messlabors
(Auskunft und Adressen auf Anfrage), bzw. an die Chauvin Arnoux Niederlassung oder den
Händler in Ihrem Land.
5.3. REPARATUR
Senden Sie das Gerät für Reparaturen innerhalb und außerhalb der Garantiezeit an Ihren
Händler zurück.
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