DEUTSCH
WARTUNG
Sorgfältige und regelmäßige Wartung gewährleistet Betriebsdauer und höchste Funktionssicherheit des Geräts.
Nachfolgend wird die Übersichtstabelle planmäßige Wartung wiedergegeben. In Abhängigkeit von bestimmten Arbeitsbedingungen
können die Wartungsintervalle variieren. Sämtliche Abweichungen sind vom Wartungspersonal festzulegen.
Alle planmäßigen oder außerordentlichen Wartungsarbeiten sind von Fachpersonal bzw. vom autorisierten Kundendienst
durchzuführen.
In dieser Betriebsanleitung sind im Anschluss an die Übersichtstabelle planmäßige Wartung nur die einfachsten und häufigsten
Wartungsarbeiten angeführt.
Für die Arbeitsschritte der anderen Wartungsarbeiten, die in der Übersichtstabelle planmäßige Wartung und außerordentliche
Wartung vorgesehen sind, siehe Service-Anleitung bei den zahlreichen Kundendienststellen.
ACHTUNG!
Wartungsbearbeitungen sind bei ausgeschaltetem Gerät, abgezogenem Zündschlüssel und, falls erforderlich,
mit getrennten Batterien durchzuführen.
Vor dem Durchführen von Wartungsarbeiten sämtliche Sicherheitshinweise im Kapitel „Sicherheit" aufmerksam
lesen.
ÜBERSICHTSTABELLE PLANMÄSSIGE WARTUNG
Arbeitsvorgang
Flüssigkeitsstand der WET-Batterien überprüfen
Seitenbesen- und Hauptkehrwalzenhöhe überprüfen und einstel-
len
Staubfilter reinigen und auf Schäden überprüfen
Höhe und Funktionsfähigkeit der Schmutzfangklappen überprüfen
Funktionsfähigkeit des Filterrüttlers überprüfen
Sichtprüfung des Antriebsriemens der Hauptkehrwalze
Muttern- und Schraubenspannung überprüfen
Betriebsbremse und Feststellbremse überprüfen und einstellen
Lenkkette überprüfen und reinigen
Antriebsriemen der Hauptkehrwalze auswechseln
Kohlebürsten des Haupt- und des Antriebsanlagenmotors über-
prüfen und austauschen
(*)
Für die entsprechenden Arbeitsschritte, siehe Service-Anleitung.
(1) Und nach den ersten 8 Betriebsstunden.
16
BETRIEBSANLEITUNG
FLOORTEC R 670 B
Alle 10
Bei Lieferung
Stunden
Alle 50
Alle 100
Alle 200
Stunden
Stunden
Stunden
(*)
(*)
(*)(1)
(*)
(*)
(*)
1464026000(1)2009-04 A
Alle 400
Stunden
(*)