GHG 517, 4-polig 50/60Hz
220-250V
380-415V
500V
blau
rot
schwarz
GHG 517, 5-polig 50/60Hz
220-250V
380-415V
500V
blau
rot
schwarz
Anschlussbild
GHG 517 , 4-polig 50/60Hz
ohne Hilfskontakt
GHG 517 , 5-polig 50/60Hz
ohne Hilfskontakt
mit Hilfskontakt
6
Explosionsgeschützte Steckvorrichtung 32 A, GHG 517
Beim Einsatz von KLE mit einer niedrigeren
als der für das Gerät zutreffenden IP-Schutzart,
(siehe Seite 3, technische Daten) wird die
IP-Schutzart des gesamten Gerätes reduziert.
Die für die eingesetzten KLE maßgebenden
Montagerichtlinien sind zu beachten. Um die
690V
Mindestschutzart herzustellen, sind nicht
schwarz
benutzte Einführungsöffnungen mit einem
bescheinigten Verschlussstopfen zu verschlie-
ßen. Es ist darauf zu achten, dass bei der
Installation der KLE die für den Leitungsdurch-
messer geeigneten Dichtungseinsätze
verwendet werden. Bei ausschneidbaren
Dichtungseinsätzen ist sicherzustellen,dass der
Einsatz ordnungsgemäß dem Leitungsdurch-
messer angepasst wird.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die KLE fest anzuziehen.
690V
Bei übermäßigem Anziehen kann die
schwarz
Schutzart beeinträchtigt werden.
Alle nicht benutzten metrischen COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG KLE sind mit dem
bescheinigten Verschluss für metrische KLE
zu verschließen.
6.3.2 Stecker/Kupplung
Es dürfen generell nur die im Stecker oder der
Kupplung vorhandenen Dichteinsätze verwen-
det werden. Bei der Installation der Leitung ist
darauf zu achten, dass die für den Leitungs-
durchmesser geeigneten Dichtungseinsätze
verwendet werden. Nach der Installation der
Leitung ist die Überwurfmutter (Seite 5, Bild 2,
Pos. 4) handfest bis zur Erzielung der Dichtwir-
kung anzuziehen. Danach sind die Schrauben
Pos. 5, der Zugentlastung Pos. 6, fest
anzuziehen.
Achtung! Übermäßiges Anziehen kann die
Zugentlastungswirkung negativ beeinträch-
tigen
6.4
Schließen des Gerätes
mit Hilfskontakt
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben, die
Schrauben der Stecker und der Kupplung fest
anzuziehen.
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen. Bei übermäßigem Anziehen kann
die Schutzart beeinträchtigt werden.
6.5
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die
in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des Betriebs-
mittels in Übereinstimmung mit dieser
Betriebsanleitung und anderen anwendbaren
Bestimmungen zu überprüfen.
Vor jedem Stecken des Steckers in die
Steckdose ist dieser auf Beschädigungen zu
überprüfen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass beim
Betrieb der Steckvorrichtung überall ein
gleiches Erdpotential anliegt.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Steckvorrichtungen kann zum Verlust der
Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationalen
Bestimmungen sind einzuhalten
(z.B. EN/IEC 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit
sicherstellen oder geeignete Schutzmaßnah-
men ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängig-
keit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile,
von denen die Zündschutzart abhängt, zu prüfen
(z.B. Unversehrtheit der druckfesten Kompo-
nenten, des Gehäuses, der Dichtungen und der
Kabel- und Leitungseinführung).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind,
ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu
beachten.
8
Reparatur / Instand-
setzung / Änderungen
Instandsetzungsarbeiten/Reparaturen dürfen
nur mit COOPER CROUSE-HINDS / CEAG
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist das betroffene Betriebsmittel an
COOPER CROUSE-HINDS / CEAG zur
Reparatur zurückzugeben. Reparaturen, die
den Explosionsschutz betreffen, dürfen nur
von COOPER CROUSE-HINDS / CEAG oder
einer qualifizierten Elektrofachkraft in
Übereinstimmung mit national geltenden
Regeln durchgeführt werden
(z.B. EN/IEC 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebs-
mittel sind nicht gestattet.
9
Entsorgung / Wiederver-
wertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
D