SICHERHEITSVORSCHIFTEN
Nur ausgebildet Personal dürfen die Maschine benützen, pflegen, und reparieren.
Jeder Benutzer dieser Maschine muss die Sicherheitsvorschriften, die auf Aufkleber (Maschine, Zubehör, und diese Anweisung) gezeichnet sind,
genau kennen und unbedingt respektieren.
Vor jeder Reise auf der Strasse kontrollieren, ob sie den Sicherheitsvorschiften und den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
ALLGEMEINES
1 - Zusätzlich zu den in diesem Handbuch enthaltenen Anweisungen die Gesetzgebung bezüglich der Sicherheits-und Unfallverhütungvorschriften einhalten.
2 - Die auf der Maschine angebrachten Warnungen informieren über die einzuhaltenden Sicherheitsmassnahmen und tragen zur Unfallverhütung bei.
3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung einhalten
4 - Vor Arbeitsbeginn muss sich der Benutzer unbedingt mit den Antriebs- und Bedienungsorganen der Maschine und ihren jeweiligen Funktionen vertraut machen.
Während der Arbeit ist es dafür zu Spät.
5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende Teile geraten könnten, vermeiden.
6 - es empfiehlt sich, gemäß den gültigen normen einen Schlepper mit Kabine oder Sicherheitsverstärkung zu verwenden.
7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die direkte Umgebung kontrollieren (Kind!).
Für ausreichende Sicht sorgen! Personen oder Tiere aus dem
Maschinengefahrenbereich entfernen (Schutzvorrichtungen!).
8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf der Maschine ist während der Arbeit oder beim Fahren streng verboten.
9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden Sicherheitsnormen nur an den dafür vorgesehenen Kupplungspunkten angehängt werden.
10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau der Maschine am Schlepper geboten.
11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren, ob der Ballast des Schleppers genügt. Die Ballastelemente müssen gemäß den Vorschriften des Schlepperherstellers auf
den dafür vorgesehenen Haltern angebracht werden.
12 - Die Maximale Achslast und das zulässige Gesamtgewicht einhalten.
13 - Das für den Straßenverkehr maximal zulässige Aussenmass einhalten.
14 - Vor Strassenbenutzung die Schutzvorrichtungen (Licht und Rückstrahlelemente) anbringen und ihre Funktion prüfen.
15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange, schlauch) müssen so positioniert sein, dass sie nicht ungewollt betätigt werden und dadurch Unfälle oder Schäden
hervorrufen können.
16 - Vor Benutzung der Strasse die Maschine gemäß Herstelleranweisungen in Transportstellung bringen.
17 - Fahrersitz nie bei laufender Maschine verlassen.
18 - Fahrgeschwindigkeit und –weise müssen immer dem Gelände, den Strassen und Wegen angepasst sein. Auf alle Fälle plötzliche Richtungsänderungen vermeiden.
19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung des Schleppers, die Straßenlage und die Wirksamkeit der Bremsvorrichtungen werden beeinflusst von Faktoren wie:
Gewicht und Art der angebauten Maschine, Belastung der Vorderachse, Zustand des Geländes oder der Fahrbahn. Die den Bedingungen entsprechen
Vorsichtsmassnahmen einhalten.
20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten. Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der Maschine oder des Anhängers berücksichtigen.
21 - Vor jeder Benutzung der Maschine kontrollieren, ob alle Schutzvorrichtungen angebracht und in gutem Zustand sind. Bei Beschädigung sofort austauschen.
22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle Schrauben und Muttern fest angezogen sind, insbesondere die, mit denen die Geräte befestigt sind (Schreiben, Paletten,
Schirme...). Notfalls anziehen
23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine aufhalten.
24 - Vorsicht! Auf den Fernsteuerungsorganen, insbesondere auf denen mit hydraulischem Regelkreis, kann es Stauch- und abscherzonen geben.
25 - Vor verlassen des Schleppers oder vor jedem eingriff auf der Maschine Motor abschalten, Zündschlüssel abziehen und völligen stillstand aller bewegten Teile
abwarten.
26 - Sich nicht zwischen Schlepper und Maschine aufhalten, ohne zuvor die Parkbremse angezogen und/oder Keile unter die Räder gelegt zu haben.
27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine kontrollieren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb gesetzt werden kann.
28 - Die Aufhängöse nicht zum Heben der gefüllten Maschine benutzen.
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