1.3 Qualifikation
des Personals
4
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Zutrittskontrollsystem stets
in technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
• Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfä-
higkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
Der Betreiber muss für Folgendes sorgen:
• Die Bedienungsanleitung sowie die Montage- und Wartungsanleitung müssen
den genannten Personengruppen stets griffbereit zur Verfügung stehen.
• Die Personengruppen müssen die für sie relevanten Teile der Anleitung lesen,
bevor sie mit dem Produkt umgehen.
• Benutzer des Schließsystems, die keinen Zugang zur Bedienungsanleitung ha-
ben (Hotelgäste, Patienten, etc.), müssen vom Betreiber in die ordnungsgemäße
Nutzung des Produkts eingewiesen werden.
• Die Anleitungen müssen bis zur Entsorgung des Produkts aufbewahrt und bei
Betreiberwechsel an den neuen Betreiber weitergeben werden.
• Jeder Missbrauch der Keys muss verhindert werden.
• Programmier- und Löschkeys müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt wer-
den, da mit beiden Keys Unbefugte Zutritt zu Zimmern erhalten können.
Grundlegende Anforderungen
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie
ihre Arbeit zuverlässig ausführen.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen.
Bei der Personenauswahl sind eine entsprechende Ausbildung sowie die am Ein-
satzort geltenden berufsspezifischen Vorschriften zu beachten.
1.3.1 Montage- und Inbetriebnahmepersonal
Die Montage und die erste Inbetriebnahme dürfen nur von ausgebildetem Fachper-
sonal durchgeführt werden. Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:
• nationale Unfallverhütungsvorschriften
• nationale Brandschutzverordnungen
• elektrotechnische Fachkenntnisse
Verfügt das Montage- und Inbetriebnahmepersonal über eine dieser Qualifikationen
nicht, muss ein fachkundiges Montageunternehmen beauftragt werden.
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beein-
flussenden Medikamenten stehen, dürfen das Produkt nicht montieren und in Be-
trieb nehmen.
Personal in der Ausbildung darf das Produkt nur unter Aufsicht oder nach Autorisie-
rung durch eine erfahrene Person montieren und in Betrieb nehmen.
Für die Einhaltung der VDE-Vorschriften (bzw. der nationalen Vorschriften für Elek-
trotechnik und Elektronik) sind der Betreiber und der Monteur selbst verantwortlich.
1.3.2 Bedienpersonal (Personal mit Schließrechten)
Das Bedienpersonal muss über Folgendes informiert sein:
• den sicheren und sachgerechten Umgang mit dem Produkt
• die Notöffnungsmöglichkeit
• den verantwortungsbewussten Umgang mit Schließrechten zu fremden Zimmern