Mechanische Lineareinheiten WIESEL FORCELine
Gerätes zu tun hat, eingewiesen sein und die möglichen
Gefahren kennen. Dazu muss die Betriebsanleitung, ins-
besondere die Sicherheitshinweise sorgfältig gelesen,
verstanden und beachtet werden.
Fehlende
oder
unzureichende
Betriebsanleitung
führen
Haftungsansprüche gegen die Firma Tollo Linear AB.
Dem Betreiber wird deshalb
empfohlen, sich die Einweisung der Personen schriftlich
bestätigen zu lassen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mechanischen Lineareinheiten WIESEL FORCELine
sind ausschließlich zum:
Positionieren, Takten, Transportieren, Palettieren,
Laden, Entladen, Klemmen, Spannen, Prüfen, Messen,
Hantieren, Manipulieren und Drücken von Werkstücken
oder Werkzeugen bestimmt.
Grundsätzlich sind dabei die prinzipiellen Einsatzmög-
lichkeiten der Baureihe FORCELine
(vgl. Kapitel 2 "Produktbeschreibung" und Kapitel 10
"Technische Daten").
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultie-
rende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko
trägt allein der Anwender.
Da die Lineareinheiten in den unterschiedlichsten
Bereichen eingesetzt werden können, geht die
Verantwortlichkeit der spezifischen Anwendung mit
dem Einsatz auf den Anwender über.
Um die Einhaltung des Gesetzes über die elektromagne-
tische Verträglichkeit von Geräten (EMV-Gesetz) sicher-
zustellen, darf die mechanische Lineareinheit WIESEL
®
FORCELine
nur im Industriebereich (gemäß Definition
EN 50 081-2) eingesetzt werden (siehe Kapitel 5
"Inbetriebnahme").
Pflichten des Betreibers
Gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/
EWG Art. 6(1) und 7 sowie EU-Grundlagen-Richtlinie
89/391/EWG Art. 1(1) und Art. 6(1) ist der Betreiber zur
Unterweisung und insbesondere zur Sicherheitsunter-
weisung der Personen verpflichtet, die mit Montage,
Betrieb, Wartung, Reparatur oder Demontage einer
Lineareinheit beauftragt werden sollen.
Außerdem ist der Betreiber gemäß EU-Arbeitsmittel-
benutzungs-Richtlinie 89/655/EWG Art. 4a zur Überprü-
fung der Maschine vor der Inbetriebnahme, nach
Reparaturen und nach Fehlfunktionen verpflichtet.
Bedienpersonal
Die Lineareinheiten sind nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Benutzung Gefahren
auftreten. Deshalb dürfen die Geräte nur von kompe-
tentem und ausgebildetem Personal montiert, betrie-
ben und nur dem bestimmungsgemäßen Gebrauch
entsprechend eingesetzt werden.
Jede Person, die mit Montage, Betrieb, Wartung,
Reparatur oder Demontage einer Lineareinheit beauf-
tragt ist, muss diese Anleitung und insbesondere das
Kapitel 1 "Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
Kenntnisse
der
zum
Verlust
jeglicher
®
zu berücksichtigen
®
Arbeiten an stromführenden Teilen, z. B.:
•
Einbau von Sicherheitsendschaltern,
•
Anbau eines Antriebes und
•
Prüfung dessen Drehrichtung
dürfen nur von ausgebildeten Elektrikern durchgeführt
werden.
Kennzeichnen von Restgefahren und
Gefahrenbereichen
Sollten trotz des konstruktiv sicheren Einsatzes der
Lineareinheiten Restgefahren für Personen oder Sachen
®
vorhanden sein, so hat der Anwender auf diese
Restgefahren durch Schilder oder schriftliche Verhal-
tensregeln hinzuweisen.
Hinweisschilder und Aufkleber
Beschriftungen, Hinweisschilder und Aufkleber vollstän-
dig lesbar halten und unbedingt beachten.
Beschädigte oder unlesbare Hinweisschilder und
Aufkleber erneuern.
Umbauten und Veränderungen
Die Lineareinheiten dürfen ohne unsere schriftliche
Zustimmung weder konstruktiv noch sicherheitstech-
nisch
verändert
Veränderung in diesem Sinne schließt eine Haftung
unsererseits aus.
Das Austauschen von Verschleißteilen und Ersatzteilen
darf nur nach Rücksprache mit unseren Servicetechnikern
oder durch diese selbst durchgeführt werden.
Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheits- und Schutz-
einrichtungen demontiert oder außer Betrieb gesetzt
werden.
Beim Einsatz von Sonderanbauteilen sind die Montage-
vorschriften des Herstellers zu beachten!
Es gelten selbstverständlich:
•
einschlägige Unfallverhütungsvorschriften,
•
allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regeln,
•
EU-Richtlinien und
•
länderspezifische Bestimmungen.
Gewährleistung
In den Verkaufsunterlagen wurden die Gewähr-
leistungsbedingungen festgelegt. Jeglicher Gewähr-
leistungsanspruch erlischt, wenn:
•
das Gerät nicht entsprechend der bestimmungs-
gemäßen Verwendung eingesetzt wurde.
•
die Anweisungen dieser Betriebsanleitung nicht
beachtet wurden,
•
das Gerät ohne Erlaubnis des Herstellers verändert
wurde,
•
durch Sicherungslack versiegelte Schrauben geöff-
net wurden.
Der Hersteller haftet nur bei Verwendung von Original-
Ersatzteilen im Wartungs- und Reparaturfall.
werden.
Jede
eigenmächtige
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