7.2
Reinigung und Pflege der Hebebühne
Eine regelmäßige und sachkundige Pflege dient
der Werterhaltung der Hebebühne.
Außerdem kann sie auch eine der Voraussetzungen
für den Erhalt von Gewährleistungs-Ansprüchen bei
eventuellen Korrosionsschäden sein.
Der beste Schutz für die Hebebühne ist die regel-
mäßige Beseitigung von Verunreinigungen aller Art.
Dazu gehören vor allem:
• Streusalz
• Sand, Kieselsteine, Erde
• Industriestaub aller Art
• Wasser; auch in Verbindung mit anderen Umwelt-
einflüssen
• Aggressive Ablagerungen aller Art
• Dauernde Feuchtigkeit durch unzureichende Be-
lüftung
• Stehende Flüssigkeiten in den Gruben der Anlage
Je länger Straßenstaub, Streusalz und andere ag-
i
gressive Ablagerungen auf der Anlage haften
bleiben, desto schädlicher ist ihre Wirkung
Wie oft die Hebebühne gereinigt werden soll hängt
unter anderem von der Häufigkeit der Benutzung;
von dem Umgang mit der Hebebühne; von der
Sauberkeit der Werkstatt; und von dem Stand-
ort der Hebebühne ab. Weiterhin ist der Grad der
Verschmutzung abhängig von der Jahreszeit, den
Witterungsbedingungen und von der Belüftung
der Werkstatt. Unter ungünstigen Umständen kann
eine wöchentliche Reinigung der Hebebühne not-
wendig sein, aber auch eine monatliche Reinigung
kann durchaus genügen.
Verwenden Sie zur Reinigung keine aggressiven
und scheuernden Mittel, sondern schonende Rei-
niger z. B. ein handelsübliches Spülmittel und lau-
warmes Wasser.
Achten Sie darauf, dass elektrische Teile der
!
Anlage, Kabel, Schläuche etc. nicht mit Wasser
in Berührung kommen.
• Verwenden Sie zur Reinigung keine Hochdruckrei-
niger (z. B. Dampfstrahler)
• Entfernen Sie alle Verschmutzungen sorgfältig mit
einem Schwamm ggf. mit einer
• Bürste.
• Achten Sie darauf, dass keine Rückstände des
Reinigungsmittels auf der Hebebühne zurück
bleibt.
• Die Hebebühne ist nach dem Reinigen mit einem
Lappen trocken zu reiben und mit einem Wachs-
oder Ölspray leicht einzusprühen.
• Bewegliche Teile (Bolzen, Lagerstellen) sind nach
Angaben zu schmieren bzw. einzuölen.
• Beim Reinigen des Werkstattbodens ist darauf zu
achten, dass keine aggressiven Reinigungsmittel
OPI-POWER LIFT HF 3S 5000-V3.0-DE-EN-FR-ES-IT
mit den Oberflächen der Hebebühne in Berüh-
rung kommen. Dauerhafter Kontakt mit jeder Art
von Flüssigkeit ist untersagt. Dies gilt auch für die
Befestigungsdübel.
Vor dem Einschalten des Hauptschalters (15)
!
prüfen Sie sorgfältig, dass keine Feuchtigkeit in
stromführende Bauteile eingedrungen ist.
8
Montage und Inbetriebnahme
8.1
Aufstellungsrichtlinien
• Die Aufstellung der Hebebühne erfolgt durch
geschulte Monteure des Herstellers oder der Ver-
tragshändler. Falls der Betreiber über entspre-
chend geschulte Monteure verfügt, kann die
Hebebühne auch von ihm aufgestellt werden.
Die Aufstellung ist gemäß der Montageanleitung
durchzuführen.
• Die serienmäßige Hebebühne darf nicht in ex-
plosionsgefährdeten Räumen oder Waschhallen
aufgestellt werden.
• Vor der Aufstellung ist ein ausreichendes Funda-
ment nachzuweisen oder gemäß den Richtlinien
des Fundamentplanes zu erstellen. Der Aufstell-
platz muss plan eben sein. Fundamente im Frei-
en und in Räumen, in denen mit Winterwitterung
oder Frost zu rechnen ist, sind frosttief zu gründen.
• Für den elektrischen Standardanschluss ist bauseits
3 ~/N + PE, 400 V, 50 Hz bereitzustellen.
Die Zuleitung ist gemäß VDE0100 mit 16 Ampere
träge abzusichern. Der Mindestleiterquerschnitt
beträgt 2,5 mm².
• Zum Schutz der elektrischen Kabel sind sämtliche
Kabeldurchführungen mit Kabeltüllen oder fle-
xiblen Kunststoffrohren auszustatten.
• Die Leitungsführung ist durch die Quertraverse
möglich. In jedem Fall ist das abknicken sowie
Zugbeanspruchung der Leitungen zu vermeiden.
• Nach erfolgter Montage der Hebebühne, muss
vor der ersten Inbetriebnahme bauseits (Betrei-
ber) der Schutzleiter der Hebebühne nach IEC
Richtlinien (60364-6-61) geprüft werden. Empfoh-
len wird auch eine Isolationswiderstandsprüfung.
8.1.1 Aufstellen und Verdübeln der Hebebühne
i
Bauseitig sind geeignete technische Hilfsmittel
(z. B. Gabelstapler, Kran etc.) für das Abladen der
Hebebühne und für die Montage zur Verfügung
zu stellen.
Vor dem Aufstellen der Hebebühne ist ein ausrei-
chendes Fundament durch den Betreiber nach-
zuweisen oder zu erstellen. Hierzu ist ein normal
bewehrter Betonboden mit einer Güte von min.
C20/25 erforderlich. Die Mindestfundamentstärke
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