Bei der Installation ist, gemäß den gel-
tenden Sicherheitsvorschriften, vom
autorisierten Elektriker ein allpoliger
Schalter mit einem Öffnungsabstand
der Kontakte von mindestens 3 mm
vorzusehen.
Zur Vermeidung von gefährlichen
Erhitzungen
wird
geraten,
Versorgungskabel über seine gesamte
Länge abzurollen.
Die
Einlass-
und/oder
Dissipationsgitter, vor allem beim
Tassenwärmer, nicht verstopfen.
Das Versorgungskabel dieser Geräte
darf nicht vom Benutzer ausgewechselt
werden. Bei Beschädigung des Kabel,
das Gerät ausschalten und sich für den
Kabelwechsel
ausschließlich
Fachpersonal wenden.
Falls die Entscheidung getroffen wird,
ein solches Gerät nicht mehr zu benut-
zen, ist es wichtig dieses unbrauchbar
zu machen indem man zuerst den
Netzstecker herauszieht und dann das
Versorgungskabel entfernt.
ACHTUNG
VERSCHMUTZUNGSGEFAHR
Nicht die Maschine in der Umwelt ent-
sorgen: Für die Entsorgung der
Maschine nach Außerbetriebsetzung
wenden Sie sich an autorisierte
Entsorgungsagenturen oder direkt an
den Hersteller, der Ihnen entsprechende
Hinweise geben wird.
UMWELTGEFAHR
Bei Benutzung der Dampfdüse ist
Vorsicht geboten und darauf zu achten,
dass die Hände keinesfalls unter den
Dampfstrahl geraten. Ebenso die Düse
nicht unmittelbar nach dem Gebrauch
das
berühren.
die
an
VERBRÜHUNGSGEFAHR
Wir weisen darauf hin, dass die
Fachkraft bei der Durchführung von
Installations-, Wartungs-, Ablade-
oder
Arbeitshandschuhe
Sicherheitsschuhe tragen muss.
Der maximale Geräuschpegel liegt unter
70db.
Wenn das Wasseranschlussrohr ausge-
tauscht wird, darf des nicht weiter ver-
wendet werden.
Abb. 8
ACHTUNG
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne" auf
Abb.9
ACHTUNG
Verkäufer zurückgeben, falls er ein ähnliches
Regulierungsarbeiten
und
Rechtverordnung Nr. 22/1997 (Artikel 50 ff. der
ACHTUNG
INFORMATION AN BENUTZER
Im Sinne von Art. 13 der geset-
z e s v e r t r e t e n d e n
Rechtverordnung Nr. 151 vom
25. Juli 2005, „Durchführung
der Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG
über die Verringerung der
Verwendung von gefährlichen Stoffen in elekt-
rischen und elektronischen Geräten sowie
über Abfallentsorgung".
dem Gerät bedeutet, dass das Produkt am
Ende seiner Lebensdauer getrennt gesammelt
werden muss. Der Benutzer muss daher das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer in den
zugelassenen Sammelstellen für getrennte
Abfallsammlung von elektronischen und elekt-
rotechnischen Abfällen beseitigen oder es dem
Gerat kauft, so dass ein Verhältnis 1 zu 1 ent-
steht.
Die
angemessene
Abfallsammlung vor der Lieferung des alten
Gerätes zu umweltfreundlichen Recycling-,
Behandlungs- und Entsorgungsanlagen trägt
dazu bei, eventuelle schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt und Gesundheit zu vermeiden
und unterstützt das Recycling von Stoffen, die
das Gerät beinhaltet. Die unzulässige
Entsorgung des Produktes hat die Verhängung
einer Strafe im Sinne der gesetzesvertretenden
gesetzesvertretenden Rechtverordnung Nr.
22/1997) zur Folge.
getrennte
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