Allgemeine Sicherheitshinweise - Koppe Nexus XL Instructions D'installation Et De Service

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ACHTUNG
Dunstabzugshauben bzw. Abzugventilatoren (bspw. Bad und WC), die sich zusammen mit Feuerstätten im selben oder
benachbarten Raum befinden oder im Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit
dem Ofen betrieben werden. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (bspw. in Verbindung mit Energie-Sparmaßnahmen) ist die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens, Ihr Wohlbefinden und unter Umständen
auch Ihre Sicherheit beeinträchtigt wird.
Bei Ihrem Kaminofen besteht die Möglichkeit einer externen Verbrennungsluftversorgung. Der Verbrennungsluftanschluss-
Stutzen ist als optionales Zubehör erhältlich und wird nach Demontage des Ofenrückwandblechs eingebaut.
Der Anschlussdurchmesser beträgt 10 cm. An diesem Stutzen kann bauseits durch eine Fachfirma eine dichte Luftzuführung
angeschlossen werden. Auch mit dichter Luftzuführung erfüllt das Gerät jedoch nicht die Anforderungen eines
raumluftunabhängigen Betriebes. In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen,
Dunstabzug o.ä. ist in Deutschland §4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich. Für den Anschluss darf nur ein glattes
Rohr mit einem Mindestdurchmesser von 10 cm verwendet werden. Die Luftleitung sollte von einer Fachfirma eingebaut
werden. Darüber hinaus ist die Leitung fachgerecht zu planen und gegen Schwitzwasser zu isolieren. Die Luftleitung darf nicht
länger als 4- 4,5 m lang sein und nicht mehr als 2 Bögen aufweisen.
1.9 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte
das Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG:
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische oder physikalische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zuviel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
ACHTUNG
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und
deren Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
2. SICHERHEIT

2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise

-
Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Kaminofen
ausschließen.
-
Bedenken Sie, dass einige Bauteile am Ofen (Abgasrohr, Sichtfenstertür, Verkleidungs- und Bedienelemente etc.) im
Heizbetrieb heiß werden und daher eine Verbrennungsgefahr darstellen. Daher bitte nur mit Handschuh bedienen.
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Kinder sollten nie unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
-
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
-
Verwenden Sie nur den in der Bedienungsanleitung angegebenen Brennstoff zum Heizen.
-
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen
rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
-
Die Feuerraumtüre muss während des Betriebes stets geschlossen sein.
-
Rüttelrosthebel im Heizbetrieb nur mit Handschuh bedienen!
-
Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten
regelmäßig.
-
Die Asche sollte nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1.
Die Mindestentfernung des Gerätes muß nach hinten zur Aufstellwand 10 cm und nach beiden Seiten des Gerätes
mindestens 40 cm betragen.
2.
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters (auch zur Seite hin) darf sich innerhalb von 80 cm kein brennbares Material
(Möbel, Textilien, Dekorationen usw.) befinden.
3.
Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so benötigt dieser
eine Glaskeramik- oder Stahlplatte, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um
mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
Tech. Änderungen vorbehalten
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