Der vorgenannte Zeitraum wurde aufgrund der durchgeführten
Drucktests der Arbeitskammer (der nicht erneuerbaren Kompo-
nente) bestimmt, wonach sie 6 000 Zyklen ohne plastische Ver-
formungen standhielt. Dies entspricht dem mittleren Verschleiß
binnen 3 Jahren.
6.1 Ersatzteile
In der folgenden Tabelle werden regelmäßig zu erneuernde Teile sowie
die Elemente aufgeführt, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Die
Ersatzteile werden direkt beim Hersteller bestellt. Bei der Verwendung von
fremden Ersatzteilen gehen die Garantieansprüche verloren und die kor-
rekte Gerätefunktion wird nicht mehr gewährleistet.
Bezeichnung
Gerätefrontdichtung
Keimfilter
Anschluss- / Wasserzuleitungsschlauch
Anschluss- / Abwasserableitungsschlauch
Gummiverschluss für Wasserbehälter
Gummiverschluss für Abwasserbehälter
6.2 Regelmäßige Inspektionen
Um die korrekte Funktion des Sterilisierungsgerätes ENBIO S/ ENBIO PRO
sicherzustellen, ist es erforderlich, regelmäßige Serviceinspektionen des
Gerätes selbst sowie einzelner Elemente des Sterilisierungsgerätes nach
folgenden Vorgaben durchzuführen und Verschleißteile nach folgendem
Zeitplan zu erneuern.
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Bezeichnung
Dichtung erneuern
Anschluss- /
Abwasserableitungsschlauch
Gummiverschlüsse für
Wasser- / Abwasserbehälter
Zu prüfendes Element
Gerätefrontdichtung
Keimfilter
Anschluss- /
Abwasserableitungsschlauch
Gummiverschlüsse für Wasser- /
Abwasserbehälter
Teilenummer
1-8-14672
1-8-12433
7. DATEN ARCHIVIEREN
1-8-27720
1-8-42992
Jede durchgeführte Sterilisation wird auf einem Datenträger (USB-Stick)
1-8-49988
automatisch abgespeichert.
ST1-KS1
ST1-KS2
Der USB-Anschluss befindet sich auf dem Rückpaneel des Gerätes. Es wird
empfohlen, die Daten auf einem anderen Datenträger – Rechner, Laptop –
regelmäßig zu archivieren.
Intervall
alle 1000 Zyklen oder alle 12 Monate
Feststellung einer Beschädigung oder
einmal jährlich
Feststellung einer Beschädigung oder
einmal jährlich
Prüfungsintervall
wöchentlich oder bei Fehlfunk-
tion durch den Betreiber
wöchentlich durch den Betreiber
wöchentlich oder bei Fehlfunk-
tion durch den Betreiber
wöchentlich durch den Betreiber