Sicherheitsbestimmungen; Sicherheitsüberprüfung - ATT Nussbaum SPRINTER MOBIL 2500 Manuel D'exploitation

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

4

Sicherheitsbestimmungen

Beim Umgang mit Anlagen sind die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGG 945: Prü-
fung von Hebebühnen; BGR 500 Betreiben von An-
lagen; VBG 14 einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird be-
sonders hingewiesen:
• Beim Betrieb der Anlage sind die Sicherheitsbe-
stimmungen und Bedienungsanweisungen in der
Betriebsanleitung zu befolgen.
• Das Gesamtgewicht der aufgenommenen Last
darf
- 2.500 kg bei SPRINTER MOBIL 2500 - HYMAX PRO
2500 und
- 3.000 kg bei SPRINTER MOBIL 3000 - HYMAX PRO
3000 nicht überschreiten, wobei eine maximale
Lastverteilung von 3:2 oder 2:3 in Auffahrrichtung
oder entgegen der Auffahrrichtung zulässig ist.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Anlagen
dürfen nur Personen beschäftigt werden die das
18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung
der Anlage unterwiesen sind und ihre Beschäfti-
gung hierzu gegenüber dem Unternehmer nach-
gewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer
ausdrücklich mit dem Bedienen der Anlage be-
auftragt sein (Auszug aus BGR 500), siehe Über-
gabeprotokoll.
• Der Betrieb der Anlage ist nur auf einer ebenen,
befestigten Fläche zulässig.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen
sich keine Personen im Arbeitsbereich der Anlage
aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Anlage ist ver-
boten.
• Das Hochklettern an der Anlage ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach
Instandsetzungen an tragenden Teilen muss die
Anlage von einem Sachverständigen geprüft
werden.
• An der Anlage dürfen erst Eingriffe vorgenommen
werden, wenn der Hauptschalter (2) ausgeschal-
tet und abgeschlossen ist.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit
oder mit Sonderausstattungen ist vorher zu prü-
fen, ob Beschädigungen auftreten können.
• Mögliche Schwerpunktverlagerungen durch De-
montage von schweren Fahrzeugteilen sind zu
beachten.
4.1
Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung ist zur Gewährleistung
der Betriebssicherheit der Hubanlage erforderlich.
Sie ist durchzuführen:
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Auf-
stellen der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt „Einmalige Sicher-
heitsüberprüfung"
26
2. Nach der ersten Inbetriebnahme regelmäßig in
Abständen von längstens einem Jahr
Verwenden Sie das Formblatt „Regelmäßige Si-
cherheitsüberprüfung"
3. Nach Änderungen an der Konstruktion der Hu-
banlage
Verwenden Sie das Formblatt „Außerordentliche
Sicherheitsüberprüfung"
Die einmalige und regelmäßige Sicherheits-
!
überprüfung muss von einem Sachkundigen
durchgeführt werden. Es wird empfohlen gleich-
zeitig eine Wartung vorzunehmen.
i
Nach Änderungen der Konstruktion (zum Bei-
spiel Veränderung der Tragfähigkeit oder Ver-
änderung der Hubhöhe) und nach wesent-
lichen Instandsetzungen an tragenden Teilen
(z. B. Schweißarbeiten) ist eine Überprüfung
durch einen Sachverständigen erforderlich (au-
ßerordentliche Sicherheitsüberprüfung)
Dieses Prüfbuch enthält Formulare mit ausführli-
chem Prüfplan für die Sicherheitsüberprüfung. Ver-
wenden Sie bitte das entsprechende Formular, pro-
tokollieren Sie den Zustand der geprüften Anlage
und belassen Sie das vollständig ausgefüllte Formu-
lar in diesem Prüfbuch.
OPI_SPRINTER MOBIL 2500-3000_V3.1_DE-EN-FR-ES-IT

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières