Garantie; Bestimmung; Garantiebestimmungen - BERG Toys FREESTYLER 2WD Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 46
III.

Garantie

6.

Bestimmung

Der BERG Freestyler mit der Artikelnummer 08.50.XX.XX ist ausschließlich für den
privaten Gebrauch bestimmt. Der Einsatz des Freestyler bei folgenden Punkten fällt
außerhalb der Bestimmung:
D
Vermietung.
Gebrauch durch mehrere, nicht spezifizierte Personen.
Jede willkürliche Form von kommerzieller Handhabung.
Der BERG Freestyler mit der Artikelnummer 28.50.XX.XX ist für den professionellen
Einsatz vorgesehen.
7.
Garantiefrist
Der Eigentümer eines BERG Freestyler mit der Artikelnummer 08.50.XX.XX hat
Anspruch auf die folgende Garantieleistung:
5 Jahre auf den rahmen und 2 Jahre auf die restlichen Teile, nach
Ankaufdatum.
Der Eigentümer eines BERG Freestyler mit der Artikelnummer 08.50.XX.XX hat
Anspruch auf die folgende Garantieleistung:
1 Jahr nach Ankaufdatum.
8.

Garantiebestimmungen

Der Eigentümer des BERG Freestyler kann lediglich Garantieansprüche erheben,
wenn er BERG Toys bzw. dem Händler, bei dem er das Produkt erworben hat, den
Originalkaufbeleg gemeinsam mit der Originalgarantiebescheinigung vorlegen kann.
Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und Konstruktionsfehler dieses Produkts
oder dessen Teile. Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen.
Die Garantie erlischt, wenn:
Dieses
unsachgemäßen Nutzung unterzogen wird.
Dieses Produkt nicht entsprechend der Anleitungen zusammengesetzt und
gewartet worden ist.
Technische Reparaturen an diesem Produkt nicht auf fachkundige Weise
verrichtet worden sind.
Im Nachhinein angebrachte Teile nicht den technischen Spezifikationen des
betreffenden Produkts entsprechen oder falsch angebracht worden sind.
Witterungsbedingte Mängel wie Rost oder die normale Verwitterung des
Lacks vorliegen.
Produkt
falsch
und
/
oder
fahrlässig
genutzt
und
einer
Sheet nr. 49.90.50.50

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