Bedienungsanleitung
Power Peak ® Quad EQ-BID 230 V
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Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für das Automatik-Lade gerät Power Peak ® Quad EQ-BID
230 V aus dem Multiplex Sortiment entschieden haben. Damit besitzen Sie ein kompaktes
4 fach-Ladegerät mit Akkumanagement und Equalizer für den Anschluss an 230 V AC.
Trotz der einfachen Handhabung dieses Laders verlangt die Bedienung eines so hoch-
wertigen, automatischen Ladege rätes wie dem Power Peak ® Quad EQ-BID 230 V vom
An wender einige Kenntnisse. Durch diese Anleitung wird es Ihnen schnell gelingen, sich
mit dem Gerät vertraut zu machen.
Um dieses Ziel sicher zu erreichen, sollten Sie die Be die nungs anleitung, und die
Sicherheitshinweise aufmerksam lesen, bevor Sie Ihr neues Automatik-Ladegerät in
Betrieb nehmen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude mit Ihrem neuen Ladegerät!
Die Anleitung bezieht sich nur auf einen von vier Ladeausgängen, da alle nach dem
selben Prinzip funktionieren!
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SICHERHEITSHINWEISE
Am Ende der Bedienungsanleitung sind ausführliche Sicherheitshinweise zum
Umgang mit Ladegeräten und den unterschiedlichen Akkutypen aufgeführt.
Lesen Sie UNBEDINGT VOR Inbetriebnahme des Gerätes diese Anweisungen und
Sicherheitshinweise durch.
Falscher Umgang mit Akkus und Ladegeräten kann zur Explosion und Feuer der
Akkus führen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Dieses Ladegerät ist ausschließlich für das Laden von den in der Anleitung genann-
ten Akkus konzipiert und zugelassen. Multiplex Modellsport übernimmt keinerlei
Haftung bei anderweitiger Verwendung.
Sowohl die Einhaltung der Betriebsanleitung als auch die Bedingungen und Methoden
beim Betrieb, Verwendung und Wartung des Ladegeräts können von Multiplex Modellsport
nicht überwacht werden.
Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus
fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusam-
menhängen.
Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung, gleich aus
welchen Rechtsgründen, auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden Ereignis
unmittelbar beteiligten Multiplex-Produkt begrenzt. Dies gilt nicht, soweit nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt
gehaftet werden muss.
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