2.
Sicherheitshinweise
GEFAHR! Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen nach dem Arbeitsschutz
gesetz
● Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu beurteilen, welche Gefährdungen für die
Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes er
forderlich sind. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Berufsgenossenschaft für gewerbliche Kü
chen!
WARNUNG! Verletzungsgefahr
● Vorsicht, während des Betriebes ist das Gerät heiß!
● Beim Öffnen der Backofentür entweicht heiße Luft! Die im Garraum verwendeten Gefäße, Roste
und Backbleche werden heiß!
● Quetschgefahr! Backofentür nicht zufallen lassen. Backofentür am Griff halten und schließen.
Während dem Schließen darauf achten, dass niemand zwischen Backofentür oder am Türschar
nier hantiert.
● Vorsicht, während dem Hantieren im Garraum und Entnehmen von Gefäßen, Rosten und Back
blechen, vor Hitze schützende Handschuhe tragen!
● Während dem Hantieren im Garraum, ausreichend Abstand zu den Heizkörpern und den Gar
raumwänden halten!
● Explosionsgefahr! Es dürfen keine Lebensmittel in fest verschlossenen Dosen oder Konser
ven erhitzt werden. Entstehender Überdruck beim Erhitzen muss aus Behältern entweichen
können!
● Der Arbeitgeber muss die persönlichen Schutzausrüstungen benennen und bereitstellen.
GEFAHR! Feuergefahr, Brandbekämpfung
● Zur Bekämpfung eines Brandes müssen zugelassene Feuerlöscher für Speiseöl- und Fettbrände
vorhanden sein.
ACHTUNG! Beschädigungsgefahr
● Das Gerät nicht mit Wasserleitungsschlauch, Hochdruckreiniger, Dampf-Hochdruckreiniger oder
Dampfreiniger abspritzen bzw. reinigen!
● Frontblenden und Geräteverkleidungen nicht mit Schaumreiniger einsprühen! Der Schaum
reiniger dringt in kleinste Ritzen und zerstört Bauteile im Gerät!
● Wenn Sie Betriebsstörungen nicht anhand Seite 10 Kapitel 7. "Störungen und Abhilfe" beseitigen
können, das Gerät ausschalten und den Kundendienst benachrichtigen.
● Nach längeren Stillstandszeiten das Gerät durch einen Kundendienst auf Funktionstüchtigkeit
überprüfen lassen.
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