Altgerät:
Anwendbar in der europäischen
union und anderen europäi-
schen staaten mit systemen
zur getrennten sammlung von
Wertstoffen): Altgeräte dürfen
nicht in den Hausmüll. sollte
das Gerät einmal nicht mehr benutzt
werden können, so ist jeder Verbraucher
gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer sammel-
stelle seiner Gemeinde/seines stadtteils,
abzugeben. Damit wird gewährleistet,
dass Altgeräte fachgerecht verwertet und
negative Auswirkungen auf die umwelt
vermieden werden. Deswegen sind
elektrogeräte mit dem hier abgebildeten
symbol gekennzeichnet.
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