OEG Frischwasser-, Kombi- und Pufferspeicher dienen zur Erwärmung, Bevorratung und
Bereitstellung von Heizwasser (nach VDI 2035) auf die bzw. in der gewünschten
Temperatur in geschlossenen Systemen.
Frischwasser- und Kombispeicher dienen zudem zur indirekten Erwärmung von
Trinkwasser.
Optional können die Speicher mit Einschraub-Tauchheizkörpern verschiedener Hersteller
und Leistungen ausgestattet werden. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
• Eignung zur Verwendung in Heiz- bzw. Trinkwasseranlagen
• eine dem jeweiligen Speicherdurchmesser zugeordnete Länge
• TÜV- bzw. VDE-geprüfte Ausführung.
Der Einbau und der elektrische Anschluss von Tauchheizkörpern darf nur durch qualifizier-
tes Fachpersonal und nach Installationsanleitung des Herstellers erfolgen. Für Tauchheiz-
körper gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers.
Alle Speicher dürfen nur in geschlossenen Anlagen verwendet werden. Sämtliche Anschlüsse
sind druckfest auszuführen. Nicht benötigte Anschlüsse müssen verschlossen werden. Um
Wärmeverluste zu minimieren, sollten alle Leitungen gedämmt werden.
Der Speicher ist so zu installieren, dass er ohne Demontage entleert werden kann.
WICHTIG: Sollte ein Glattrohrwärmetauscher nicht benötigt werden, ist er gegen Eindringen
von Sauerstoff zu verschließen. Durch die Bildung von Kondenswasser kann es ansonsten in
Verbindung mit Sauerstoff zu Korrosion kommen.
WICHTIG: Die Glattrohrwärmetauscher dürfen in keinem Fall befüllt beidseitig abgesperrt
werden, da sonst ein Überdruck entstehen kann.
Frischwasser-, Kombi- und Pufferspeicher
5
Bestimmungsgemäßer
Gebrauch
Installation /
Inbetriebnahme
Anschluss
2.5
1.0
3
3.1
D