Entsorgung
Wollen Sie Ihr Gerät entsorgen, bringen Sie es zur
Sammelstelle Ihres kommunalen Entsorgungsträgers
(z. B. Wertstoffhof). Nach dem Elektro- und Elektro nik -
gerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich
verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte einer
getrennten Abfallerfassung zuzuführen. Das nebenste-
hende Symbol bedeutet, dass Sie das Gerät auf keinen
Fall in den Hausmüll werfen dürfen!
Gefährdung von Gesundheit und Umwelt durch Akkus
und Batterien!
Akkus und Batterien nie öffnen, beschädigen, ver-
schlucken oder in die Umwelt gelangen lassen. Sie
können giftige und umweltschädliche Schwermetalle
enthalten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Akkus und
Batterien beim batterievertreibenden Handel sowie bei
zuständigen Sammelstellen, die entsprechende Behäl-
ter bereitstellen, sicher zu entsorgen und keinesfalls in
den Hausmüll zu geben. Die Entsorgung ist unent-
geltlich.
Lithium-Akkus und Akkupacks jedweder Art sollten nur
im entladenen Zustand abgegeben werden. Treffen Sie
unbedingt Vorsorge gegen Kurzschlüsse, z. B. durch
das Isolieren der Pole mit Klebestreifen, da ansonsten
das Risiko eines Brandes besteht.
Verpackungsmaterialien entsorgen Sie entsprechend
den lokalen Vorschriften.
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