Wartung und Pflege
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Hecken sollten immer trapezförmig geschnit-
ten werden. Dies verhindert das Auskahlen
der unteren Äste (09).
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Schnittgut nur bei stehendem Motor entfer-
nen.
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Beim Verlassen/Transport des Gerätes:
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Gerät ausschalten.
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Schutzabdeckung aufstecken.
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Akku entfernen.
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Nach Gebrauch den Akku entnehmen und
Gerät auf Schäden überprüfen.
11 WARTUNG UND PFLEGE
WARNUNG!
Gefahr von Schnittverletzungen
Gefahr von Schnittverletzungen beim Hi-
neingreifen in scharfkantige und sich be-
wegende Geräteteile sowie in Schneid-
werkzeuge.
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Schalten Sie vor Wartungs-, Pflege-
und Reinigungsarbeiten immer das
Gerät aus. Entfernen Sie den Akku.
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Tragen Sie bei Wartungs-, Pflege-
und Reinigungsarbeiten immer
Schutzhandschuhe.
HINWEIS
Reparaturarbeiten dürfen nur kompetente
Fachbetriebe oder unsere AL-KO Ser-
vicestellen durchführen.
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Gerät keiner Nässe oder Feuchtigkeit ausset-
zen.
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Nach jedem Einsatz Gehäuse und Schneid-
messer mit einer Bürste oder einem Tuch rei-
nigen. Kein Wasser und/oder aggressive Rei-
nigungs- bzw. Lösungsmittel verwenden –
Korrosionsgefahr und Beschädigung der
Kunststoffteile.
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Nach jedem Einsatz den Akku entfernen und
das Gerät auf Beschädigungen überprüfen.
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Schneidmesser reinigen und mit Rostschut-
zöl einsprühen.
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Schneidmesser regelmäßig überprüfen. AL-
KO Servicestelle aufsuchen bei:
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defektem Schneidmesser
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stumpfem Schneidmesser
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übermäßigem Verschleiß
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Alle Schrauben auf festen Sitz überprüfen.
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Elektrische Kontakte des Geräts auf Korrosi-
on prüfen, ggf. mit einem feinen Drahtpinsel
reinigen und dann mit einem Kontaktspray
einsprühen.
12 TRANSPORT
Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Gerät ausschalten.
2. Akku aus dem Gerät entfernen.
3. Akku vorschriftsgemäß verpacken (s. u.).
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh. Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
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Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
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max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
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keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport, aber max. 2 Stück je Paket
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Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
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Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
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