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Keine Glasverpackungen verwenden, das Glas kann platzen.
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Im Gefrierraum kann Obst eingefroren und Eiswürfel können erzeugt werden.
9.2.1. Auftauen von Lebensmitteln
Je nach Art und Verwendungszweck können die Lebensmittel entweder im Gerät, in
einem mit lauwarmem Wasser gefüllten Gefäß, in einem Mikrowellengerät, bei Raum-
temperatur oder im Backofen aufgetaut werden. Obst und Gemüse, das zum Kochen
bestimmt ist, erfordert kein Auftauen.
Aufgetautes Gefriergut sollte möglichst noch am gleichen Tag verzehrt werden, oder
im Kühlraum nicht länger als bis zum nächsten Tag aufbewahrt werden. Lebensmittel,
wenn auch nur teilweise aufgetaut, dürfen nicht wieder eingefroren werden.
9.3. Abtauen des Kühl- und Gefrierraums
Zur gründlichen Reinigung sollten Sie das Gerät zuvor abtauen lassen.
Drehen Sie den Temperaturregler auf 0 , um dass Gerät auszuschalten.
Ziehen Sie den Netzstecker aus der Steckdose. Sollte der Netzstecker nicht er-
reichbar sein, muss die in der Hausinstallation vorgesehene Sicherung ausge-
schaltet werden.
HINWEIS!
Beschädigungsgefahr!
Es besteht die Gefahr eines Geräteschadens durch un-
sachgemäßen Umgang mit dem Gerät.
Zum Beschleunigen des Abtauens keine anderen
mechanischen Einrichtungen oder sonstige künst-
lichen Mittel, wie z. B. elektrische Heizkörper, Heiß-
luftgebläse oder Haartrockner, als die vom Hersteller
empfohlenen, benutzen.
Es empfiehlt sich das Gerät mindestens einmal im Jahr abzutauen.
Das Gefriergut aus dem Gefrierraum herausnehmen, mit einigen Schichten Zeitungspa-
pier und evtl. noch mit einer Decke umwickeln und an einer kühlen Stelle aufbewahren.
Das Kühlgerät leeren.
Den Gefrierraum auswaschen und trocknen lassen.
Alle Ausstattungselemente sorgfältig waschen (Gemüsebehälter, Türfächer, Glas-
einlegeböden, Einlegebodenrahmen), siehe Kapitel Reinigung.
Das Gerät gemäß entsprechendem Kapitel der Gebrauchsanweisung wieder ein-
schalten.
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