Beseitigung von Verpackung und
Gerät
Die Verpackung des Geräts ist recycelbar. Als
Verpackungsmaterial werden gebraucht:
– Karton
– Polyethylenfolie (PE)
– FCKW-freies Polystyrol (PS-Hardschaum)
Das Gerät erfüllt die in der EG-Richtlinie 89/336/EEG genannten Vorschriften über
elektromagnetische Kompatibilität.
Diese Materialien sind auf umweltgerechte
und den jeweiligen kommunalen Vorschriften
entsprechende Weise zu beseitigen.
Die Gemeinde kann Sie auch über die
umweltgerechte Beseitigung on ausrangierten
Haushaltsgeräten beraten.