5.6 Justierung
Da der Wert der Fallbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss jede
Waage – gemäss dem zugrundeliegenden physikalischen Wägeprinzip – am Aufstellort auf
die dort herrschende Fallbeschleunigung abgestimmt werden (nur wenn die Waage nicht
bereits im Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser Justiervorgang, muss bei der ers-
ten Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel sowie bei Schwankungen der Umge-
bungstemperatur durchgeführt werden. Um genaue Messwerte zu erhalten, empfiehlt es
sich zudem, die Waage auch im Wägebetrieb periodisch zu justieren.
5.7 Justieren
Mit einem Justiergewicht ist die Waagengenauigkeit jederzeit überprüfbar und neu einstell-
bar.
Achtung: Bei geeichten Waagen ist die Justiermöglichkeit verunmöglicht.
Vorgehen bei der Justierung:
Stabile Umgebungsbedingungen beachten. Eine kurze Anwärmzeit von ca. 15 Minuten zur
Stabilisierung ist notwendig.
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PKS-BA-d-1615