Prüfungen
Die Maschine ist nach den „Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler" bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate durch
eine Sachkundingen darauf überprüft werden, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist. Die Ergebnisse der
Prüfung sind schriftlich festzuhalten. Formlose Aufzeichnungen genügen.
Unfallverhütung
Die Maschine ist so ausgerüstet, daß bei sachgemäßer Bedienung Unfälle ausgeschlossen sind. Die Bedienungsperson
ist auf die Verletzungsgefahr durch heiße Maschinenteile und den Hochdruckstrahl hinzuweisen. Die „Richtlinien für
Flüssigkeitsstrahler" sind einzuhalten.
Ölwechsel
Vor jeder Inbetriebnahme Ölstand am Ölschauglas überprüfen. (Waagerechte Position beachten!) Ölstand sollte bei der
Mitte des Ölschauglases sein. Bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturschankungen ist Kondenswasserbildung mög-
lich, dann muß das Öl gewechselt werden (graue Farbe).
Erster Ölwechsel nach ca. 50 Betriebsstunden. Danach ist kein Ölwechsel für die Lebensdauer des Gerätes erforderlich.
Sollte es nötig sein, bei einer Reparatur, oder weil das Öl eine graue Farbe hat, das Öl zu wechseln, so ist über einem
Behälter die Ölablaßschraube zu öffnen und das Gerät zu entleeren. Das Öl muss in einem Behälter aufgefangen und
anschließend vorschriftsmäßig entsorgt werden. Neues Öl: 0,25 l - Motoröl W 15/40.
Ölleckage
Bei Ölaustritt sofort den nächsten Kundendienst (Händler) aufsuchen. (Umweltschäden, Getriebeschaden)
Garantie
Garantiebedingungen:
Für unsere Geräte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 12 Monaten ab Kaufdatum / Rechnungsdatum
des gewerblichen Endkunden. Sind längere Fristen im Wege einer Garantieerklärung von uns ausgelobt, sind diese
extra in den Bedienungsanleitungen der betroffenen Geräte ausgewiesen.
Geltendmachung:
Bei Vorliegen eines Gewährleistungs- bzw. Garantiefalles bitten wir, dass das komplette Gerät zusammen mit der
Rechnung frei an unser Logistik Center in Berka oder an eine von uns autorisierte Service- Station eingeschickt wird.
Zuvor bitten wir Sie, uns unter unserer kostenlosen STORCH Service-Hotline 08 00 . 7 86 72 47 zu kontaktieren.
Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch:
Reparaturansprüche bestehen ausschließlich an Werkstoff- oder Fertigungsfehler sowie ausschließlich bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung des Geräts. Verschleißteile fallen nicht unter derartige Ansprüche. Sämtliche Ansprüche
erlöschen durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft, bei unsachgemäßer Handhabung und Lagerung sowie bei
offensichtlicher Nichtbeachtung der Betriebsanleitung.
Durchführung von Reparaturen:
Sämtliche Reparaturen dürfen ausschließlich durch unser Werk oder von STORCH autorisierten Service-Stationen
durchgeführt werden.
Originalanleitung
12