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Hersteller:
Woodster GmbH
Günzburger Straße 69
D-89335 Ichenhausen
Verehrter Kunde,
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg beim Arbeiten
mit Ihrer neuen Woodster Maschine.
Hinweis:
Der Hersteller dieses Gerätes haftet nach dem geltenden
Produkthaftungsgesetz nicht für Schäden, die an diesem
Gerät oder durch dieses Gerät entstehen bei:
•
unsachgemäßer Behandlung,
•
Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung,
•
Reparaturen durch Dritte, nicht autorisierte Fach-
kräfte,
•
Einbau und Austausch von nicht originalen Ersatz-
teilen,
•
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
•
Ausfällen der elektrischen Anlage bei Nichtbeachtung
der elektrischen Vorschriften und VDE-Bestimmungen
0100, DIN 57113 / VDE0113.
Wir empfehlen Ihnen:
Lesen Sie vor der Montage und vor Inbetriebnahme den
ge samten Text der Bedienungsanweisung durch.
Diese Bedienungsanweisung soll es Ihnen erleichtern,
Ihre Ma schine kennenzulernen und ihre bestimmungs-
gemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Bedienungsanweisung enthält wichtige Hinweise,
wie Sie mit der Maschine sicher, fachgerecht und wirt-
schaft lich arbeiten, und wie Sie Gefahren vermeiden,
Reparaturkosten sparen, Ausfallzeiten verringern und
die Zuverlässigkeit und Lebensdauer der Maschine er-
höhen.
Zusätzlich zu den Sicherheitsbestimmungen dieser Be-
die nungsanweisung müssen Sie unbedingt die für den
Be trieb der Maschine geltenden Vorschriften Ihres
Landes beachten.
Bewahren Sie die Bedienungsanweisung, in einer Plas-
tik hülle geschützt vor Schmutz und Feuchtigkeit, bei der
Maschine auf. Sie muss von jeder Bedienungsperson vor
Aufnahme der Arbeit gelesen und sorgfältig beachtet wer-
den. An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten, die
im Gebrauch der Maschine unterwiesen und über die
damit verbundenen Gefahren unterrichtet sind. Das ge-
for der te Mindestalter ist einzuhalten.
Neben den in dieser Bedienungsanweisung enthal-
tenen Si cherheitshinweisen und den besonderen Vor-
schriften Ih res Landes sind die für den Betrieb von
Holzbearbeitungs maschinen
technischen Regeln zu beachten.
allgemein
anerkannten