14
•
Die Mindesthöhe von nachschleifbaren Hobelmessern
ist 20 mm.
Bestimmungsgemäße Verwendung
•
Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen an der Maschine montiert
sein.
•
Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person
konzipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbereich
gegenüber Dritten verantwortlich.
•
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Maschine beachten.
•
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Maschine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
•
Die Abricht- und Dickenhobelmaschine ist mit dem
angebotenen Werkzeug und Zubehör ausschließlich
zum Hobeln von Holz konzipiert.
•
Die
Maximalabmessung
Werkstücke darf bei der Standardausführung die
Tischgröße nicht überschreiten. Durchlaßbreite 254
mm, Durchlaßhöhe 158 mm
•
Bei langen Werkstücken, die ein Abkippen von der
Tischplatte ermöglichen, ist die Tischverlängerung bzw.
der Rollbock (Sonderzubehör) zu verwenden.
•
Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die
Maschine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen eine Absaugsauganlage
einsetzen.
Die
Strömungsgeschwindigkeit
Absaugstutzen muß 20 m/s betragen.
•
Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum
Absaugen
ein
Absauger
Vorschriften entspricht, eingesetzt werden.
•
Absauganlagen
oder
Arbeitsmaschine nicht abschalten oder entfernen.
•
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie
bestimmungsgemäß,
gefahrenbewußt unter Beachtung der Betriebsanleitung
benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen
können,
(lassen)!
•
Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den Technischen Daten
angegebenen
Abmessungen
werden.
•
Die
zutreffenden
und
die
sonstigen,
sicherheitstechnischen
werden.
•
Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über
die
Gefahren
unterrichtet
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
•
Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und
Originalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
•
Achtung: Der Gebrauch von anderen Werkzeugen oder
Zubehör als in der Bedienungsanweisung vorgegeben
kann eine Verletzungsgefahr für Sie bedeuten.
•
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
der
zu
bearbeitenden
am
der
den
gewerblichen
Entstauber
bei
laufender
sicherheits-
und
umgehend
beseitigen
müssen
eingehalten
Unfallverhütungsvorschriften
allgemein
anerkannten
Regeln
müssen
beachtet
sind.
Eigenmächtige