1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Spindelhubgetriebe MULI und JUMBO sind ausschließlich zum Ausführen von Hub-,
Senk-, Kipp- und Vorschubbewegungen mit Hubkapazitäten:
MULI 1 - MULI 5 bis 100 kN
und
JUMBO 1 - JUMBO 5 bis 500 kN bestimmt.
Grundsätzlich sind dabei die prinzipiellen Einsatzmöglichkeiten der Spindelhubgetriebe Muli
und Jumbo zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 2).
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der
Anwender.
Da die Spindelhubgetriebe in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt werden können,
geht die Verantwortlichkeit der spezifischen Anwendung mit dem Einsatz auf den Anwender
über.
Um die Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
(EMV-Gesetz) sicherzustellen, dürfen die Spindelhubgetriebe MULI und JUMBO nur im
Industriebereich (gemäß Definition EN 50 081-2) eingesetzt werden.
1.3
Pflichten des Betreibers
Gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/ EWG Art. 6(1) und 7 sowie EU-
Grundlagen-Richtlinie 89/391/EWG Art. 1(1) und Art. 6(1) ist der Betreiber zur Unterweisung
und insbesondere zur Sicherheitsunterweisung der Personen verpflichtet, die mit Montage,
Betrieb, Wartung, Reparatur oder Demontage einer Lineareinheit beauftragt werden sollen.
Außerdem ist der Betreiber gemäß EU-Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 89/655/EWG Art.
4a zur Überprüfung der Maschine vor der Inbetriebnahme, nach Reparaturen und nach
Fehlfunktionen verpflichtet.
1.4
Bedienpersonal
Die Spindelhubgetriebe sind nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei ihrer Benutzung Gefahren
auftreten. Deshalb dürfen die Geräte nur von kompetentem und ausgebildetem Personal
montiert, betrieben und nur dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend eingesetzt
werden.
Jede Person, die mit Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur oder Demontage eines
Spindelhubgetriebes beauftragt ist, muss diese Anleitung und insbesondere das Kapitel 1
"Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
Arbeiten an stromführenden Teilen, z. B.:
Einbau von Sicherheitsendschaltern,
Anbau eines Antriebes und
Prüfung dessen Drehrichtung
dürfen nur von ausgebildeten Elektrikern durchgeführt werden.
1.5
Kennzeichnen von Restgefahren und Gefahrenbereichen
Sollten trotz des konstruktiv sicheren Einsatzes der Lineareinheiten Restgefahren für
Personen oder Sachen vorhanden sein, so hat der Anwender auf diese Restgefahren durch
Schilder oder schriftliche Verhaltensregeln hinzuweisen.
1.6
Hinweisschilder und Aufkleber
Beschriftungen, Hinweisschilder und Aufkleber vollständig lesbar halten und unbedingt
beachten.
Beschädigte oder unlesbare Hinweisschilder und Aufkleber erneuern.
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MULI
- JUMBO
08/05
Sicherheit
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