Gerätealarm
Unterbrochene Alarmmeldung:
Anzeige Sondersymbol »
« auf der rechten Seite des Displays:
–
Das Gerät ist nicht betriebsbereit.
Wartungspersonal oder den Service von Dräger mit der Behebung des Feh-
lers beauftragen.
Info-Mode aufrufen
Im Messbetrieb die [OK]-Taste ca. 3 Sekunden drücken.
–
Beim Vorliegen von Warnungen oder Störungen werden die entsprechen-
den Hinweis- bzw. Fehlercodes angezeigt (siehe Technisches Handbuch).
Nacheinander [OK]-Taste drücken für die nächste Anzeige. Es werden die
Spitzenwerte sowie die Expositionswerte TWA und STEV angezeigt.
–
Wird 10 Sekunden keine Taste betätigt, kehrt das Gerät automatisch in den
Messbetrieb zurück.
Info-Off-Mode aufrufen
Bei ausgeschaltetem Gerät die [+]-Taste für ca. 2 Sekunden drücken. Für
alle Kanäle werden Gasname, Messeinheit und Messbereichsendwert an-
gezeigt.
Ein nochmaliges Drücken der [+]-Taste beendet den Info-Off-Mode (oder
durch Timeout).
8
Quick-Menü aufrufen
Im Messbetrieb die [+]-Taste dreimal drücken.
–
Wenn mit der PC-Software Dräger CC-Vision Funktionen für das Quick-
Menü aktiviert wurden, können diese Funktionen mit der [+]-Taste ange-
wählt werden. Sind keine Funktionen im Quick-Menü aktiviert, bleibt das Gerät
im Messbetrieb. Mögliche Funktionen:
–
Begasungstest (Konfiguration für Begasungstest, siehe Technisches
Handbuch)
1)
–
Frischluftjustierung
–
Spitzenwerte löschen
–
Pumpeninformationen anzeigen, siehe Technisches Handbuch
–
Pumpe aktivieren oder deaktivieren, siehe Technisches Handbuch
[OK]-Taste drücken, um die gewählte Funktion aufzurufen.
[+]-Taste drücken, um die aktive Funktion abzubrechen und in den Mess-
betrieb zu wechseln.
–
Wird 60 Sekunden keine Taste betätigt, kehrt das Gerät automatisch in den
Messbetrieb zurück.
1)
Die Frischluftjustierung/Nullpunktjustierung wird von dem DrägerSensor DUAL IR CO
DrägerSensor IR CO
und dem DrägerSensor XXS O
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rung dieser Sensoren kann mittels der PC-Software Dräger CC-Vision vorgenommen werden.
Hierbei ist ein geeignetes Nullgas, das frei von Kohlenstoffdioxid und Ozon ist (z. B. N
wenden.
, dem
2
nicht unterstützt. Eine Nullpunktjustie-
3
), zu ver-
2