17. Batteriestandzeit
Die Standzeit von typisch 10 Jahren wird unter folgenden Beding-
ungen erreicht:
Pro Jahr dürfen bis zu zwölf Funktionstests gemacht werden und es
darf pro Jahr ein Vollalarm für 90 Sekunden anstehen.
Zusätzlich dürfen eine Inbetriebnahme und zwei Reichweitentests
während der gesamten Laufzeit pro Jahr durchgeführt werden.
Die Batterie ist fest verbaut und kann nicht ohne gewaltsames
Öffnen des Kombimelders entnommen werden. Bei einer gewalt-
samen Öffnung entfällt die Garantieleistung.
Bitte achten Sie darauf, dass die Batterien keiner übermä-
ßigen Wärmequelle wie Sonneneinstrahlung, Feuer oder
dergleichen ausgesetzt werden. Bei übermäßiger Hitzeein-
wirkung droht Explosionsgefahr!
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