CH
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Entsorgung
Verpackung entsorgen
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PE-LD
Altgerät entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit Sys-
temen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Bohrschrauber einmal nicht mehr benutzt werden können,
so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines
Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fach-
gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt ver-
mieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit obenstehendem
Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus,
egal ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle in
Ihrer Gemeinde/ Ihrem Stadtteil oder im Handel abzugeben, damit sie
einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können.
Geben Sie den Bohrschrauber vollständig (mit dem Akku) und nur in ent-
Li-Ion
ladenem Zustand an Ihrer Sammelstelle ab!
* gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und
Karton zum Altpapier, Folien in die Wertstoff-Sammlung.
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