1. AUFSTELLUNG
Da es sich bei diesem Ofen um ein technisches Gerät handelt, sind für dessen Verkauf, Aufstellung, Anschluß und Inbetriebnahme
besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb wird hier vorausgesetzt, dass Aufstellung und Inbetriebnahme durch den
Fachbetrieb erfolgt.
Bei Aufstellung, Installation und Betrieb sind unbedingt die geltenden nationalen und europäischen Normen, örtlichen und
baurechtlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung, Feuerungsverordnung, Fachregeln, DIN-Normen etc.) und feuerpolizeilichen
Bestimmungen zu beachten.
Nach dem Auspacken den Kaminofen sorgfältig auf eventuelle Transportschäden und Vollständigkeit überprüfen. Sichtbare
Schäden sind sofort dem Transporteur zu melden. Eine nachträgliche Reklamation ist ausgeschlossen. Gläser vorsichtig
handhaben und nicht hart aufsetzen.
ACHTUNG: Trotz der Verschraubung darf der Ofen auf der Palette weder gekippt noch von Hand transportiert werden. Vor dem
Transport per Hand oder dem Kippen des Ofens, den Ofen immer von der Palette lösen und erst dann vorsichtig transportieren.
Ofen dabei unten am Grundkörper anfassen, da sonst der Ofen bzw. dessen Teile reißen oder sich deformieren können.
Den Ofen exakt waagerecht ausrichten, Bodenunebenheiten bei Bedarf ausgleichen.
1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden.
Der Kaminofen hat eine bauaufsichtliche Zulassung für raumluftunabhängigen Betrieb. Die Abgase der Feuerstätte sind hierbei
in einen einfach belegten Schornstein oder in einen Abgasschacht eines einfach belegten Luft-Abgas-Schornsteins
einzuleiten. Eine Mehrfachbelegung des Schornsteines ist nicht zulässig!
Wird das Gerät raumluftabhängig installiert und betrieben, kann es an einem geeigneten mehrfach belegbaren
Schornstein angeschlossen werden.
Prüfen Sie in diesem Fall auch, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft versorgt wird. Um
eine einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus dem
Aufstellungsraum notwendig.
1.2 Baurechtliche Vorschriften
Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand-Feuerstätte, d.h. diese ist für den Dauerbrand nicht geeignet und erfüllt
somit auch nicht deren Eigenschaften.
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen Wohnraum zugelassen und eignet sich daher
nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät Sie
über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme durch.
Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den regionalen
Vorschriften zu installieren.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe durch technische
Veränderungen des Gerätes führen zum Erlöschen der Typenprüfung, CE- Kennzeichnung, Gewährleistung und somit
auch die Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen des
Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Deshalb ist eine
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum vom Installateur durchzuführen. Bis zu einem Rauminhalt von 150 m³ kann
der Installateur das einfache Ermittlungsverfahren des Wärmebedarfs von Einzelräumen nach DIN 18893 anwenden. Bei größeren
Räumen ab 200 m³ Rauminhalt muss die DIN EN 12831 angewandt werden, ab 150 m³ ist diese Anwendungen als Empfehlung
festgeschrieben.
1.4 Anforderungen an den Schornstein
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Vor
Aufstellen oder Einbau ist der Schornstein auf seine Größe und Güte nach den bestehenden örtlichen Vorschriften zu prüfen (DIN
18160, Teil 1) und ggf. nach DIN EN 13384 zu berechnen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist vom Anschluss an den
richtigen Schornstein abhängig. Es ist darauf zu achten, dass alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z. B.
Ofen- und Schornsteinreinigungsöffnungen, geschlossen sind.
1.5 Schornsteinzug
Das Zugverhalten kann durch einen zu großen oder zu kleinen Schornsteinquerschnitt sowie durch eine geringe Schornsteinhöhe
beeinträchtigt werden. Die wirksame Schornsteinhöhe ist der Abstand zwischen der Abgaseinführung in den Schornstein und der
Oberkante des Schornsteinkopfes, sollte daher mind. 5m betragen (abhängig von den örtlichen Gegebenheiten)
und die
Schornsteinanlage den angegebenen Mindest-Förderdruck gemäß den oben genannten Angaben am Gerät gewährleisten.
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mind. 12 bis max. 20 Pa bei der Nennwärmeleistung
von 5 KW. Bei Überschreiten des angegebenen max. Förderdruckes nimmt das Gerät durch Überbelastung Schaden und es
steigen die Emissionen der Feuerstätte. Lassen Sie den Kamin von Ihrem Schornsteinfeger am besten bereits vor Installation
überprüfen und berechnen. Die Zugmessung am Heizgerät muss hierbei im Abstand von max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen
des Ofens erfolgen. Bewahren Sie den maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben
spezifizierten Kaminzug schnell und problemlos bescheinigen können. (Vgl. Sie hierzu auch die Angaben im Kapitel „Technische
Daten": Daten für die Schornsteinbemessung). Bei Überschreitung des angegebenen Maximalwertes von 20 Pa ist ein
Förderdruckbegrenzer nach Maßgabe der einschlägigen Normen einzubauen! Sollte der Wert von mind. 12 Pa bis. max. 20 Pa
unter- oder überschritten werden, ist ein ordnungsgemäßer Betrieb des Gerätes nicht mehr gegeben und es wird keine
Gewährleistung übernommen.
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