• Das nicht Beachten der Hinweise in der Betriebs-
anleitung bezüglich Transport, Lagerung, Monta-
ge, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Rü-
sten der Anlage.
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der
Anlage.
• Eigenmächtiges Verändern der Anlage (z.B. An-
triebsverhältnisse: Leistung, Drehzahl etc.)
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
• Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkungen
und höhere Gewalt.
2
Allgemeine Information
Die Technische Dokumentation enthält wichtige
Informationen zum sicheren Betrieb und zur Erhal-
tung der Funktionssicherheit der Anlage.
• Zum Nachweis der Aufstellung der Anlage ist das
Formular Aufstellungsprotokoll unterzeichnet an
den Hersteller zu senden.
• Zum Nachweis der einmaligen, regelmäßigen
und
außerordentlichen
fungen enthält dieses Prüfbuch Formulare. Ver-
wenden Sie die Formulare zur Dokumentation
der Prüfungen und belassen Sie die ausgefüllten
Formulare im Prüfbuch.
• Im Stammblatt der Anlage sind Änderungen an
der Konstruktion und der Wechsel des Aufstel-
lungsortes einzutragen.
2.1
Aufstellung und Prüfung der Anlage
Sicherheitsrelevante Arbeiten an der Anlage und
die Sicherheitsüberprüfungen dürfen ausschließ-
lich nur für dafür ausgebildete Personen ausge-
führt werden. Sie werden im Allgemeinen und in
dieser Dokumentation als Sachverständige und
Sachkundige bezeichnet.
• Sachverständige sind Personen (freiberufliche
Fachingenieure, TÜV-Sachverständige), die auf-
grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung Hubanla-
gen prüfen und gutachtlich beurteilen dürfen.
Sie sind mit den maßgeblichen Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften vertraut.
• Sachkundige (befähigte Personen) sind Per-
sonen, die ausreichende Kenntnisse und Erfah-
rungen mit Hubanlagen besitzen und an einer
speziellen Werksschulung durch den Anlagen-
Hersteller teilgenommen haben (Kundendienst-
monteure des Herstellers und der Vertragshänd-
ler sind Sachkundige).
10
COMBI LIFT 4.40 S-S A-S PLUS-S PLUS AMS - HYMAX II 4000 S-S A-S PLUS-S PLUS AMS
2.2
Zur Kenntlichmachung der Gefahrenpunkte und
wichtiger Informationen werden folgende drei
Symbole mit der erläuterten Bedeutung verwen-
det. Achten Sie besonders auf Textstellen die
durch diese Symbole gekennzeichnet sind.
i Hinweis! Bezeichnet einen Hinweis auf eine
! Vorsicht! Bezeichnet eine Warnung vor mög-
Sicherheitsüberprü-
3
Beim Umgang mit Anlagen sind die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGG 945: Prü-
fung von Hebebühnen; BGR 500 Betreiben von
Anlagen; VBG 14 einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird be-
sonders hingewiesen:
• Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht
• Beim Betrieb der Anlage sind die Sicherheitsbe-
• Mit der selbstständigen Bedienung von Anlagen
• Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des
Gefährdungshinweise
Schlüsselfunktion oder auf eine wichtige An-
merkung !
lichen Beschädigungen der Anlage oder an-
derer Sachwerte des Betreibers bei unsachge-
mäßer Durchführung des so gekennzeichneten
Vorgangs !
Gefahr !
Bezeichnet eine Gefahr
für Leib und Leben, bei unsachgemäßer
Durchführung des so gekennzeichne-
ten Vorgangs besteht Lebensgefahr !
Sicherheitsbestimmungen
überschritten werden.
Siehe hierzu die Angaben auf dem Typenschild.
stimmungen und Bedienungsanweisungen in der
Betriebsanleitung zu befolgen.
dürfen nur Personen beschäftigt werden die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Be-
dienung der Anlage unterwiesen sind und ihre
Beschäftigung hierzu gegenüber dem Unterneh-
mer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Un-
ternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der
Anlage beauftragt sein (Auszug aus BGR 500),
siehe Übergabeprotokoll.
Fahrzeuges vollständig abgesenkt sein und darf
nur in der dafür vorgesehenen Richtung erfol-
gen.
25.09.2015
20110006 OPI