6.8.2 Justierung der Waage KBJ mit int. Justagegewicht
Die Waage KBJ justiert sich bei jedem erneutem Einschalten, nachdem die Anwärmzeit
( wait > 299s) abgelaufen ist, automatisch. Zusätzlich kann jederzeit eine weitere Justage manuell
über die Tastatur ausgelöst werden.
Damit eine genaue Justage erfolgen kann, sollten die Umgebungseinflüsse (Wind-
zug/Erschütterung) möglichst gering gehalten werden. Die Waagschale muss ohne Last aufgesetzt
sein. Ein Justagegewicht ist hierzu nicht notwendig.
Ablauf der manuellen Justage:
Mode-Taste drücken
Anzeige: Cal? mit Yes-Taste bestätigen
Anzeige: int. Cal Weight / Justagemotor läuft an
Anzeige: Auto-Calibration
Anzeige: Calibration done
Anzeige:
0,00 g
6.9 Eichung
Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen geeicht sein, wenn sie wie folgt ver-
wendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizini-
schen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
Eichhinweise
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waage liegt eine EU Bau-
artzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen Bereich einge-
setzt, so muss diese geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden.
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der
Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in der Regel 2
Jahre.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
Die Eichung der Waage ist ohne die „Siegelmarken" ungültig.
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt. Waage
•
deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca. 1/3 der max.
Last) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
Nacheichungstermin überschritten ist.
•
572/573/KB/DS/FKB/KBJ-BA-d-1774
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